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Neckarwestheim: Greenpeace Klage gegen Atomkraftwerk

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Greenpeace zieht erneut gegen die Atomkraft vor Gericht: Die Umweltschützer reichten gemeinsam mit einer Anwohnerin Klage gegen den Weiterbetrieb des AKW Neckarwestheim I beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim ein. Die Kläger beantragten, die Betriebsgenehmigung für das Atomkraftwerk zu widerrufen.

Klage gegen Atomkraftwerk: Greenpeace will erreichen, dass Neckarwestheim I vom Netz geht.
Klage gegen Atomkraftwerk: Greenpeace will erreichen, dass Neckarwestheim I vom Netz geht.
Der Streit um das Alt-Atomkraftwerk Neckarwestheim I muss jetzt von Richtern entschieden werden. Die Umweltschützer von Greenpeace teilten mit, sie seien gemeinsam mit einer Anwohnerin vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gezogen. Das Gericht soll laut Antrag feststellen, dass die Betriebsgenehmigung für den Reaktorblock erloschen ist. Hintergrund sind Sicherheitsbedenken: Der umstrittene Meiler produziert seit 1976 Strom und entspricht nach Angaben der Gegner nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards.

Auch Betreiber EnBW hatte laut Greenpeace bereits 2007 bei der baden-württembergischen Atomaufsicht eine Nachrüstung der Sicherheitstechnik beantragt - das Umweltministerium habe aber bis heute nicht reagiert. Neckarwestheim I ist das erste Kernkraftwerk, das von der Laufzeitverlängerung profitiert. Ursprünglich hätte es im vergangenen Januar abgeschaltet werden sollen. Nun darf es noch bis voraussichtlich 2020 Strom produzieren.

Auch an anderen Stellen kämpft Greenpeace derzeit juristisch gegen die Atomkraft: Vor dem Bundesverfassungsgericht hat die Organisation gemeinsam mit AKW-Anwohnern eine Verfassungsklage gegen die Laufzeitverlängerung eingereicht. Außerdem hat Greenpeace am Donnerstag die baden-württembergische Umweltministerin Tanja Gönner bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Urkundenunterdrückung, Urkundenfälschung und Rechtsbeugung angezeigt. Sie weigere sich trotz richterlicher Aufforderung, Verwaltungsakten über die Sicherheit des Atomkraftwerks Philippsburg I herauszugeben.