Mieterstrom Zu hohe Hürden für Mieterstrom-Projekte
Vor kurzem wurde das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom eingeführt. Eine Studie hat nun ergeben, dass sich etwa jede sechste Mietwohnung dafür eignen würde, Photovoltaik vom eigenen Dach zu beziehen. Dies berichtet das Fachmagazin Energy Weekly.

Für die Installation von Photovoltaikanlagen auf Mietwohnungen gibt es noch hohe Hürden.
Insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern sei es rentabel für Mieter, sich von ihrem Vermieter mit Solarstrom versorgen zu lassen, heißt es in dem Bericht. Denn für Strom, der direkt verbraucht wird und nicht über das öffentliche Netz transportiert werden muss, entfallen Abgaben wie die Stromsteuer und die Netzentgelte. Letztere sind in den ostdeutschen Bundesländern besonders hoch. Mieter sparen durch den Bezug von Ökostrom vom eigenen Dach sogar dann, wenn der Vermieter ihnen den Strom zu einem höheren Preis verkauft, als er für die Einspeisung des Solarstroms ins öffentliche Netz bekäme.
Deshalb wird von vielen Seiten die Kritik laut, die neue Förderung für Mieterstrom von bis zu 3,8 Cent pro Kilowattstunde sei viel zu gering. Von einer echten Förderung könne keine Rede sein, erklärt etwa der Bundesverband Solarwirtschaft.
In Thüringen beispielsweise wären etwa 11.000 Gebäude geeignet für Mieterstromprojekte. Doch obwohl das Land ein Vorreiter in Sachen Mieterstrom ist, gibt es dort bisher nur eine niedrige zweistellige Zahl an Projekten. „Ich glaube auch nicht, dass es viel mehr sein werden in absehbarer Zukunft“, sagt der Geschäftsführer der Thüringer Energie- und Greentech-Agentur Dieter Sell.
Volle Ökostrom-Umlage für Mieterstrom
Dennoch gehen Mieterstromprojekte mit hohen Kosten für den Vermieter einher. Denn neben der Photovoltaikanlage müssen spezielle Zähler installiert werden. Hinzu kommen die Kosten für die Wartung, großer bürokratischer Aufwand und das steuerliche Risiko. Zudem muss für Mieterstrom die Ökostrom-Umlage in voller Höhe bezahlt werden. Sie beträgt derzeit 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Eine Befreiung von der EEG-Umlage ist nur dann möglich, wenn Erzeuger und Verbraucher die gleiche Person sind. Eigenheimbesitzer, die selbst Strom produzieren, müssen die Ökostrom-Umlage also nicht bezahlen, während etwa für Wohnungsgenossenschaften, die ihre Mieter mit Strom versorgen, die volle Umlage fällig ist.Deshalb wird von vielen Seiten die Kritik laut, die neue Förderung für Mieterstrom von bis zu 3,8 Cent pro Kilowattstunde sei viel zu gering. Von einer echten Förderung könne keine Rede sein, erklärt etwa der Bundesverband Solarwirtschaft.
Nur wenige Mieterstrom-Projekte bisher
In Thüringen beispielsweise wären etwa 11.000 Gebäude geeignet für Mieterstromprojekte. Doch obwohl das Land ein Vorreiter in Sachen Mieterstrom ist, gibt es dort bisher nur eine niedrige zweistellige Zahl an Projekten. „Ich glaube auch nicht, dass es viel mehr sein werden in absehbarer Zukunft“, sagt der Geschäftsführer der Thüringer Energie- und Greentech-Agentur Dieter Sell.
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