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Laufzeitverlängerung: Bundespräsident unterschreibt Atomgesetz

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Die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke kann in Kraft treten. Bundespräsident Wulff hat die entsprechenden Gesetze unterschrieben. Mehrere SPD-geführte Bundesländer wollen jetzt klagen.

Die Atomkraftwerke können länger laufen. Der Bundespräsident hat jetzt die Atomgesetze unterschrieben.
Die Atomkraftwerke können länger laufen. Der Bundespräsident hat jetzt die Atomgesetze unterschrieben.
Die Nutzung der Atomkraft in Deutschland wird verlängert. Bundespräsident Wulff hat insgesamt vier Gesetze ausgefertigt, in denen unter anderem die umstrittene Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre, ein Fonds zum Ausbau von Öko-Energien und die Brennelementesteuer festgeschrieben sind. Die Verkündungung im Bundesgesetzblatt ist jetzt noch reine Formsache, danach treten die Regelungen in Kraft.

Der Bundespräsident sei nach intensiver und sorgfältiger Prüfung aller verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte zu dem Ergebnis gekommen, dass rechtliche Gründe einer Ausfertigung dieses Gesetzes nicht entgegenstehen, hieß es in einer Mitteilung der Bundespräsidialamtes. Der Bundestag hatte das Gesetzespaket am 28. Oktober mit den Stimmen der schwarz-gelben Mehrheit beschlossen.

Am 26. November entschied der Bundesrat, dass das Gesetz nicht der Zustimmung der Länderkammer bedürfe. Mehrere SPD-geführte Bundesländer haben dagegen bereits Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. Die Opposition will die Laufzeitverlängerung so doch noch zu Fall bringen.