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Kürzere Kündigungsfrist für schnelleren Stromanbieterwechsel
| mbu
Verbraucher können ihrem Stromanbieter künftig schneller kündigen - vorausgesetzt, sie werden in einem Grundversorgungstarif beliefert. Das Bundeskabinett beschloss Medienberichten zufolge am Mittwochvormittag eine Verkürzung der Kündigungsfrist auf zwei Wochen. Zudem sollen Kunden den Vertrag in Zukunft auch während eines laufenden Monats beenden können.

Schneller sparen bei Strom und Gas: In der Grundversorgung gilt bald eine kürzere Kündigungsfrist.
Bisher betrug die Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende. Mit der Neuregelung will Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) den Wettbewerb auf dem Energiemarkt ankurbeln und dadurch auch überhöhte Gas- und Strompreise verhindern. Der Bundesrat muss der Änderung der Grundversorgungsverordnung allerdings noch zustimmen. Sie tritt in Kraft, sobald die Änderung anschließend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist - den Berichten zufolge soll es im Frühjahr so weit sein. Ziel sei es, die Dauer eines Anbieterwechsels auf insgesamt drei Wochen zu verkürzen, wie Rösler bereits vorab mitgeteilt hatte. Damit soll eine Vorgabe der EU umgesetzt werden.
In dieselbe Richtung zielt auch eine schon länger beschlossene Neuregelung im Energiewirtschaftsgesetz, die ab April gilt. Demnach muss die Umstellung eines Kunden binnen drei Wochen abgeschlossen werden. Maßgebend ist allerdings nicht der Zeitpunkt, zu dem der Kunde den Wechselantrag stellt. Die Uhr tickt erst dann, wenn der neue Versorger den Wechsel beim Netzbetreiber anmeldet. Verbraucherschützer kritisieren die neuen Regeln deshalb als nicht umfassend genug. Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, sprach gegenüber der Süddeutschen Zeitung von einem faden Beigeschmack.
Der Bundesverband der neuen Energieanbieter - die von einem rascheren Wechsel aus der Grundversorgung profitieren würden - sprach von einem Schritt in die richtige Richtung. Es sei jedoch noch Feinabstimmung nötig. Mehrere Grundversorger warnen dagegen laut dem SZ-Bericht vor höheren Kosten. Diese entstünden unter anderem durch nötige Investitionen in IT-Systeme, um Kunden schneller umstellen zu können. Die oft vergleichsweise teuren Grundversorgungstarife kommen bei deutschen Privatkunden laut Bundesnetzagentur noch auf einen Marktanteil von rund 43 Prozent. Kunden, die bisher weder Anbieter noch Tarif gewechselt haben, befinden sich automatisch in der Grundversorgung.
In dieselbe Richtung zielt auch eine schon länger beschlossene Neuregelung im Energiewirtschaftsgesetz, die ab April gilt. Demnach muss die Umstellung eines Kunden binnen drei Wochen abgeschlossen werden. Maßgebend ist allerdings nicht der Zeitpunkt, zu dem der Kunde den Wechselantrag stellt. Die Uhr tickt erst dann, wenn der neue Versorger den Wechsel beim Netzbetreiber anmeldet. Verbraucherschützer kritisieren die neuen Regeln deshalb als nicht umfassend genug. Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, sprach gegenüber der Süddeutschen Zeitung von einem faden Beigeschmack.
Der Bundesverband der neuen Energieanbieter - die von einem rascheren Wechsel aus der Grundversorgung profitieren würden - sprach von einem Schritt in die richtige Richtung. Es sei jedoch noch Feinabstimmung nötig. Mehrere Grundversorger warnen dagegen laut dem SZ-Bericht vor höheren Kosten. Diese entstünden unter anderem durch nötige Investitionen in IT-Systeme, um Kunden schneller umstellen zu können. Die oft vergleichsweise teuren Grundversorgungstarife kommen bei deutschen Privatkunden laut Bundesnetzagentur noch auf einen Marktanteil von rund 43 Prozent. Kunden, die bisher weder Anbieter noch Tarif gewechselt haben, befinden sich automatisch in der Grundversorgung.
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