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Grüne kritisieren EEG-Privilegien für Unternehmen

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Für die Grünen sind die Ausnahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für stromintensive Unternehmen bei der Ökostrom-Umlage nicht nachvollziehbar. Inzwischen gab das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bekannt, dass fast 2.000 Unternehmen einen Antrag auf Inanspruchnahme der „Besondere Ausgleichsregelung“ gestellt haben, um deutlich weniger oder gar keine EEG-Umlage zahlen zu müssen. Grünen-Fraktionsvorsitzende Bärbel Höhn sagte dazu gegenüber den Lübecker Nachrichten am Donnerstag, dass die Befreiung 2013 Mehrkosten von etwa vier Milliarden Euro verursache. Die Kosten müsste dann der Stromkunde über seine Rechnung mit zahlen.

Schriftzug ÖKO und mit Sonnenblumen-Kranz verzierte Steckdosen
Stromintensive Unternehmen werden bei der Ökostrom-Umlage begünstigt.
Im Vorjahr 2012 wurden 734 Unternehmen begünstigt, um durch den hohen Energiepreis in Deutschland im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt zu werden. Bereits um diese Betriebe entfachte immer wieder eine Diskussion bezüglich der Berechtigung zur Ausnahme. Für Unternehmen des Braunkohletagebaus, Wiesenhof-Schlachtereien oder Logistikunternehmen von McDonalds hält Höhn die Befreiung jedoch für „nicht vertretbar“, heißt es in dem Bericht der Lübecker Nachrichten weiter.

Die Bedingungen für die Ausgleichsregelungen sind zuvor gelockert worden: so muss der Jahresenergieverbrauch nur noch ein Gigawatt betragen, vorher waren es zehn. Je nach tatsächlichem Verbrauch müssen begünstigte Betriebe dann deutlich weniger oder gar keine EEG-Umlage zahlen. Viele Unternehmen sind auf die Vergünstigungen bei den Energiekosten angewiesen, um weiterhin wirtschaftlich produzieren zu können. Auch der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Hans Heinrich Driftmann,  verteidigt die Ausnahmen, da ohne sie viele Betriebe „nicht überlebensfähig“ und dadurch Arbeitsplätze in Gefahr wären, sagte er am Mittwoch gegenüber der Rheinischen Post.

Das BAFA vermeldet unterdessen, dass es im Zuge der Novellierung des EEG die Begrifflichkeiten der Bedingungen enger gefasst habe. Damit würde die Höhe der EEG-Umlage nur noch für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie für Schienenbahnen gelten, die sich im internationalen Wettbewerb befänden. Zwar habe sich die Zahl der Antragsteller aufgrund der gesenkten Grenzwerte fast verdreifacht, doch die betroffenen Strommengen hätten dabei nur um zehn Prozent zugenommen.