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EEG-Reform: BDEW will auf Kapazitätsmarkt für Kraftwerke umstellen

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Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert von der künftigen Bundesregierung, im Zuge einer Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf einen Kapazitätsmarkt umzustellen. Das geht aus einem Positionspapier des Verbands hervor, von dem Spiegel Online am Mittwoch berichtet. Für den Fall, dass Solar- und Windkraft nicht ausreichen, sollen Kraftwerke für fossile Brennstoffe künftig in Bereitschaft bleiben. Dadurch könnten Lücken in der Stromversorgung punktuell geschlossen werden. Die Kraftwerksbetreiber sollen als Ausgleich für ihren Reservedienst finanziell entschädigt werden.

Kohlekraftwerk
Kraftwerke sichern die Stromversorgung, wenn Solar- oder Windkraft Pause haben. Der BDEW macht sich für sie stark.
Derzeit legen immer mehr Betreiber von modernen Gaskraftwerken ihre Anlagen still, obwohl diese flexibel auf Versorgungslücken reagieren können. Allerdings lassen sich diese Kraftwerke kaum rentabel betreiben, da aufgrund der wachsenden Anzahl an erneuerbaren Energiequellen und dem Einspeisevorrang von Ökostrom immer weniger "herkömmlicher" Strom verkauft werden kann. Dank aktuell niedriger Preise für Emissionszertifikate ist zudem reichlich Kohlestrom vorhanden. Zusätzlich sind die Börsenpreise für Strom derzeit im Keller.

Durch die Kapazitätsregelung würden die Anlagenbetreiber entlohnt, ohne dass die Anlagen durchgängig Strom erzeugen müssen, um Einnahmen zu generieren. Die Versorgungssicherheit wäre dadurch laut BDEW nicht länger davon bedroht, dass Kraftwerke für fossile Brennstoffe stillgelegt werden. Nach Spiegel-Informationen sollen die großen Energiekonzerne zunächst ablehnend auf den Vorstoß reagiert haben. Mittlerweile würden sie den Mehrwert des Vorschlags erkennen, der Milliardeneinnahmen in ihre Kassen spülen könnte.

Zudem brachte der BDEW die sogenannte Ex-Ante-Prämie ins Gespräch, um die Kosten der Energiewende zu drücken. Demnach fordert der Verband die Bundesregierung dazu auf, schrittweise bis zum 1. Januar 2016 auf ein neues Vergütungssystem umzustellen. Anstatt der für zwanzig Jahre garantierten, fixen Einspeisevergütung für die Erzeugung von Ökostrom sollen die Betreiber ihren Strom künftig zum aktuellen Börsenstrompreis verkaufen und zusätzlich eine feste Prämie erhalten. Die Höhe dieser festen Prämie soll nach den Vorstellungen des Verbands dann in regelmäßigen Abständen neu ausgehandelt werden. Die bisherige Einspeisevergütung ist losgelöst vom Börsenpreis - die Differenz wird über die EEG-Umlage abgefedert, die seit Jahren den Strompreis für Endverbraucher in die Höhe treibt.