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EU-Kommission erlaubt Sonderrechte Streit um Ökostrom-Ausnahmen für Industrie beigelegt
| rar
Deutschland darf stromintensiven Industriebetrieben Rabatte und Privilegien gewähren. Wie das Bundeswirtschaftsministerium am Dienstag mitteilte, haben sich Bundeswirtschafsminister Sigmar Gabriel (SPD) und EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager auf ein Energiepaket geeinigt, das nun erarbeitet werden muss. Damit ist der Streit um die Ausnahmeregeln für die deutsche Industrie beigelegt.

Der Streit umd Industrieprivilegien ist beigelegt - die EU-Kommission und Bundesregierung einigen sich.
Das geplante Energiepaket betrifft unter anderem das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und des EEG 2017 sowie deren Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht. Bundeswirtschaftsminister Gabriel begrüßt die Einigung: „Mit der erzielten Verständigung schaffen wir Planungssicherheit für Unternehmen und die Industrie. Das gilt vor allem natürlich für den Förderteil des KWK-Gesetzes und den Bestandsschutz für Eigenversorger. Das sichert die Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Unternehmen und damit Arbeitsplätze und hochwertige Beschäftigung in Deutschland."
Unter anderem dürfen Unternehmen weiterhin von der EEG-Umlage befreit werden, die den Strom, den sie nutzen, selbst erzeugen. Außerdem dürfen bestehende KWK-Anlagen weiterhin von der Zahlung der EEG-Umlage weitgehend befreit werden. Lediglich neue oder modernisierte Anlagen werden ab Januar 2017 mit 40 Prozent an der Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien beteiligt. Ursprünglich wollte die EU-Kommission eine stärkere Beteiligung der Anlagenbetreiber an der EEG-Umlage durchsetzen. Den betroffenen Betrieben hätten dadurch Mehrkosten von rund 760 Millionen Euro jährlich gedroht.
Einige Industriezweige zahlen weiterhin weniger EEG-Umlage
Unter anderem dürfen Unternehmen weiterhin von der EEG-Umlage befreit werden, die den Strom, den sie nutzen, selbst erzeugen. Außerdem dürfen bestehende KWK-Anlagen weiterhin von der Zahlung der EEG-Umlage weitgehend befreit werden. Lediglich neue oder modernisierte Anlagen werden ab Januar 2017 mit 40 Prozent an der Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien beteiligt. Ursprünglich wollte die EU-Kommission eine stärkere Beteiligung der Anlagenbetreiber an der EEG-Umlage durchsetzen. Den betroffenen Betrieben hätten dadurch Mehrkosten von rund 760 Millionen Euro jährlich gedroht.Weitere Nachrichten über Strom

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