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EU-Kommission erlaubt Sonderrechte Streit um Ökostrom-Ausnahmen für Industrie beigelegt

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Deutschland darf stromintensiven Industriebetrieben Rabatte und Privilegien gewähren. Wie das Bundeswirtschaftsministerium am Dienstag mitteilte, haben sich Bundeswirtschafsminister Sigmar Gabriel (SPD) und EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager auf ein Energiepaket geeinigt, das nun erarbeitet werden muss. Damit ist der Streit um die Ausnahmeregeln für die deutsche Industrie beigelegt.
 

Strom könnte 2017 teurer werden.
Der Streit umd Industrieprivilegien ist beigelegt - die EU-Kommission und Bundesregierung einigen sich.
Das geplante Energiepaket betrifft unter anderem das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und des EEG 2017 sowie deren Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht. Bundeswirtschaftsminister Gabriel begrüßt die Einigung: „Mit der erzielten Verständigung schaffen wir Planungssicherheit für Unternehmen und die Industrie. Das gilt vor allem natürlich für den Förderteil des KWK-Gesetzes und den Bestandsschutz für Eigenversorger. Das sichert die Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Unternehmen und damit Arbeitsplätze und hochwertige Beschäftigung in Deutschland."


Einige Industriezweige zahlen weiterhin weniger EEG-Umlage

Unter anderem dürfen Unternehmen weiterhin von der EEG-Umlage befreit werden, die den Strom, den sie nutzen, selbst erzeugen. Außerdem dürfen bestehende KWK-Anlagen weiterhin von der Zahlung der EEG-Umlage weitgehend befreit werden. Lediglich neue oder modernisierte Anlagen werden ab Januar 2017 mit 40 Prozent an der Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien beteiligt. Ursprünglich wollte die EU-Kommission eine stärkere Beteiligung der Anlagenbetreiber an der EEG-Umlage durchsetzen. Den betroffenen Betrieben hätten dadurch Mehrkosten von rund 760 Millionen Euro jährlich gedroht.