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Greenpeace: Verfassungsklage gegen AKW Laufzeitverlängerung
| mbu
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace zieht gegen die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke vor das Bundesverfassungsgericht. An der Klage sind auch Anwohner der ältesten AKW beteiligt. Sie argumentieren, das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit werde durch den längeren Betrieb der Kernkraftwerke gefährdet.

Verfassungsklage: Greenpeace geht gegen die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke vor.
Die umstrittene Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke wird zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Greenpeace kündigte Medienberichten zufolge eine Verfassungsklage gegen den Beschluss der schwarz-gelben Regierungskoalition an. Beteiligt sind demnach auch Anwohner der sieben ältesten Atommeiler. Die Kläger sehen das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt. Vor allem die älteren Kernkraftwerke entsprechen ihrer Meinung nach nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik.
Bemängelt wird unter anderem der unzureichende Schutz der Meiler vor Flugzeugabstürzen. Auch die ungelöste Endlagerung des Atommülls verstößt laut Greenpeace gegen die Verfassung. Details wollen die Kläger auf einer Pressekonferenz am Donnerstag vorstellen. Die Klage von Greenpeace wird vermutlich nicht die einzige bleiben: Die Ministerpräsidenten mehrerer SPD-geführter Bundesländer kündigten bereits eine Normenkontrollklage in Karlsruhe an, auch Grüne und die Linke erwägen einen solchen Schritt.
Länder und Opposition würden allerdings einen anderen Angriffspunkt als Greenpeace wählen: Die entsprechenden Gesetze wurden ohne Zustimmung des Bundesrates verabschiedet, obwohl die Bundesländer für die Atomaufsicht zuständig sind. Verfassungsrechtler räumen diesen Klagen durchaus Erfolgsaussichten ein. Die Laufzeitverlängerung der siebzehn deutschen Kernkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre wurde im vergangenen Herbst beschlossen und ist Teil des Energiekonzeptes der Bundesregierung. Die Atomenergie soll als Brückentechnologie dienen, bis genug Strom aus erneuerbaren Energiequellen zur Verfügung steht.
Bemängelt wird unter anderem der unzureichende Schutz der Meiler vor Flugzeugabstürzen. Auch die ungelöste Endlagerung des Atommülls verstößt laut Greenpeace gegen die Verfassung. Details wollen die Kläger auf einer Pressekonferenz am Donnerstag vorstellen. Die Klage von Greenpeace wird vermutlich nicht die einzige bleiben: Die Ministerpräsidenten mehrerer SPD-geführter Bundesländer kündigten bereits eine Normenkontrollklage in Karlsruhe an, auch Grüne und die Linke erwägen einen solchen Schritt.
Länder und Opposition würden allerdings einen anderen Angriffspunkt als Greenpeace wählen: Die entsprechenden Gesetze wurden ohne Zustimmung des Bundesrates verabschiedet, obwohl die Bundesländer für die Atomaufsicht zuständig sind. Verfassungsrechtler räumen diesen Klagen durchaus Erfolgsaussichten ein. Die Laufzeitverlängerung der siebzehn deutschen Kernkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre wurde im vergangenen Herbst beschlossen und ist Teil des Energiekonzeptes der Bundesregierung. Die Atomenergie soll als Brückentechnologie dienen, bis genug Strom aus erneuerbaren Energiequellen zur Verfügung steht.
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