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EEG-Reform: Gesetzesnovelle in Kraft getreten
| rar
Die vieldiskutierte Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) am Freitag in Kraft getreten. Unter anderem wurden damit für einige Ökostrom-Erzeugungsarten die Förderungen gekürzt und deren weiterer Ausbau beschränkt. Dazu zählen unter anderem Photovoltaik, Windkraft und Biomasse. Zudem müssen ab sofort Ökostrom-Erzeuger, die neue Anlagen in Betrieb nehmen, anteilig die EEG-Umlage zahlen, wenn sie ihren Strom selbst nutzen.

Am 1. August 2014 tritt das reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz in seiner neuen Fassung in Kraft.
Von der neuen Regelung sind lediglich Kleinstanlagen mit einer jährlichen Erzeugungsleistung von unter zehn Kilowatt im Jahr ausgenommen – Besitzer von kleinen privaten Solaranlagen auf dem Dach ihres Einfamilienhauses müssen somit keine Mehrkosten durch die EEG-Umlage fürchten. Mieter zahlen hingegen auch dann die volle EEG-Umlage, wenn der Strom im eigenen Haus erzeugt wird - Bislang wurden sie lediglich anteilig an der Ökostrom-Förderung beteiligt. Ökostrom-Erzeuger sind nun zudem dazu verpflichtet, die produzierte Energie direkt zu vermarkten. Dadurch sollen die Erneuerbaren besser in den Markt integriert werden, da der Umweg über die Strombörse und die Netzbetreiber entfällt.
Die Bundesregierung will mit der Novelle verhindern, dass die Stromkosten weiter ansteigen: Durch die festen Ausbaukorridore für jede Erzeugungsart, wird die fällige Gebühr für ins Netz eingespeisten Ökostrom begrenzt. Sie hatte in den vergangenen Jahren vor allem in den sonnenstarken Sommermonaten das EEG-Konto belastet, da die Ausgaben für die Ökostromförderung höher waren, als die größtenteils über die EEG-Umlage erzielten Einnahmen.
Kritiker bemängeln an der Reform indes vor allem, dass die Eigenstromnutzung künftig mit der EEG-Umlage belastet ist. Zudem fehle eine Regelung, um die Kohleverstromung stärker einzudämmen. Der Ökostromanbieter Lichtblick kritisiert etwa, dass die Klimaziele der Bundesregierung durch die Reform gefährdet werden. Auch die Umweltschutzorganisation Greenpeace bezweifelt, dass der Ausstoß von Kohlendioxid bis 2020 um die anvisierten 40 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden kann.
Die Bundesregierung will mit der Novelle verhindern, dass die Stromkosten weiter ansteigen: Durch die festen Ausbaukorridore für jede Erzeugungsart, wird die fällige Gebühr für ins Netz eingespeisten Ökostrom begrenzt. Sie hatte in den vergangenen Jahren vor allem in den sonnenstarken Sommermonaten das EEG-Konto belastet, da die Ausgaben für die Ökostromförderung höher waren, als die größtenteils über die EEG-Umlage erzielten Einnahmen.
Kritiker bemängeln an der Reform indes vor allem, dass die Eigenstromnutzung künftig mit der EEG-Umlage belastet ist. Zudem fehle eine Regelung, um die Kohleverstromung stärker einzudämmen. Der Ökostromanbieter Lichtblick kritisiert etwa, dass die Klimaziele der Bundesregierung durch die Reform gefährdet werden. Auch die Umweltschutzorganisation Greenpeace bezweifelt, dass der Ausstoß von Kohlendioxid bis 2020 um die anvisierten 40 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden kann.
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