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Förderkürzung: Solarindustrie plant Verfassungsklage
| mbu
Die Solarindustrie geht wegen der geplanten Einschnitte bei der Photovoltaik-Förderung auf Konfrontationskurs zur Bundesregierung. Der Solarkonzern Belectric will nach einem Bericht des Handelsblatts eine Verfassungsklage gegen die Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) einreichen. Geschäftsführer Martin Zembsch geht davon aus, dass sich auch weitere Unternehmen der Klage anschließen.

Freiflächen-Photovoltaik: Die Solarindustrie will Verfassungsklage gegen die Förderkürzung einreichen.
Belectric will vor dem Gang nach Karlsruhe lediglich noch den Ausgang des parlamentarischen Verfahrens abwarten. Der Bundestag will bis Ende März endgültig über die Einschnitte in Höhe von bis zu 30 Prozent entscheiden. Sie sollen bereits ab dem 1. April gelten. Genau diese kurze Zeitspanne dient der Solarindustrie als Angriffspunkt. Laut einem Gutachten, das Belectric von einer Juristin ausarbeiten ließ, ist die kurze Frist verfassungswidrig und kollidiert mit der geltenden Rechtsprechung, vor allem dem Baurecht.
So sollen die neuen Fördersätze auch für bereits genehmigte, aber noch nicht ans Netz angeschlossene Photovoltaikanlagen gelten. Betreiber von Freiflächenanlagen mit einer Leistung von mehr als zehn Megawatt sollen dabei künftig komplett leer ausgehen. Dies sei laut Gutachten verfassungswidrig, da die Unternehmen sich bei Großprojekten dem Baugesetz zufolge an Fristen halten müssten. Die Übergangsfrist bis Ende Juni, die von der Bundesregierung vorgesehen sei, reiche nicht aus. Für die Erteilung einer Baugenehmigung könnten bis zu zwölf Monate vergehen.
Den Betreibern müsse daher eine Übergangsfrist bis zum Jahresende gegeben werden, um Projekte, die unter den bisherigen Förderregeln begonnen wurden, abschließen zu können. Die Bundesregierung strebt dagegen eine möglichst kurze Übergangsfrist an, um einen Solar-Bauboom wie vor der letzten Förderkürzung am Jahresende 2011 zu vermeiden. Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz soll kräftig zusammengestrichen werden, um den Anstieg der EEG-Umlage zu begrenzen. Mit dieser Abgabe - derzeit knapp 3,6 Cent pro Kilowattstunde - bezahlen die Stromkunden für die Ökostromförderung. Kritiker werfen der schwarz-gelben Regierungskoalition vor, die Energiewende auszubremsen und Energiekonzerne zu bevorteilen.
So sollen die neuen Fördersätze auch für bereits genehmigte, aber noch nicht ans Netz angeschlossene Photovoltaikanlagen gelten. Betreiber von Freiflächenanlagen mit einer Leistung von mehr als zehn Megawatt sollen dabei künftig komplett leer ausgehen. Dies sei laut Gutachten verfassungswidrig, da die Unternehmen sich bei Großprojekten dem Baugesetz zufolge an Fristen halten müssten. Die Übergangsfrist bis Ende Juni, die von der Bundesregierung vorgesehen sei, reiche nicht aus. Für die Erteilung einer Baugenehmigung könnten bis zu zwölf Monate vergehen.
Den Betreibern müsse daher eine Übergangsfrist bis zum Jahresende gegeben werden, um Projekte, die unter den bisherigen Förderregeln begonnen wurden, abschließen zu können. Die Bundesregierung strebt dagegen eine möglichst kurze Übergangsfrist an, um einen Solar-Bauboom wie vor der letzten Förderkürzung am Jahresende 2011 zu vermeiden. Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz soll kräftig zusammengestrichen werden, um den Anstieg der EEG-Umlage zu begrenzen. Mit dieser Abgabe - derzeit knapp 3,6 Cent pro Kilowattstunde - bezahlen die Stromkunden für die Ökostromförderung. Kritiker werfen der schwarz-gelben Regierungskoalition vor, die Energiewende auszubremsen und Energiekonzerne zu bevorteilen.
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