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EuGH-Generalanwalt hält die Brennelementesteuer für rechtmäßig

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Nach Einschätzung von Maciej Szpunarl, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), ist die deutsche Brennelementesteuer mit geltendem EU-Recht vereinbar. Zudem stelle sie keine unerlaubte staatliche Beihilfe dar. Das berichtete unter anderem die Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag. Das Urteil des Generalanwalts ist zwar nicht bindend für die EuGH-Richter - Experten werten sie aber dennoch als wichtigen Indikator für die endgültige Entscheidung. Ein endgültiges Urteil wird laut Reuters im Laufe dieses Jahres fallen.
 

Justitia-Statue mit Waage
EuGH-Generalanwalt hält die Brennelementesteuer für EU-rechtskonform.
Aufgrund der richtungsweisenden Aussage Szpunarls gehen Experten davon aus, dass die Atomkonzerne Eon, RWE und EnBW vor dem EuGH eine juristische Niederlage erleiden werden. Bereits 2011 haben die Unternehmen gegen die Steuer geklagt. Ihrer Meinung nach fehlt dem Bund die entsprechende Gesetzgebungskompetenz für eine derartige Steuer.

Die Konzerne fordern daher die seit 2011 gezahlte Abgabe zurück: Eon hat Reuters zufolge bislang insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro an Brennelementesteuer gezahlt, RWE musste 1,23 Milliarden abführen und EnBW zahlte 1,1 Milliarden. Im Jahr 2013 wurde die Frage der Rechtmäßigkeit der Steuer vom Hamburger Finanzgericht an den EuGH verwiesen: Die Luxemburger Richter sollen klären, ob die Steuer für Kernbrennstoffe rechtmäßig erhoben wird.

Derzeit zahlen die Kernkraftwerks-Betreiber für jedes Gramm Uran oder Plutonium, wenn es als Kernbrennstoff in Atomkraftwerken eingesetzt wird. Die Steuer wird seit 2011 erhoben. Ursprünglich rechnete der Gesetzgeber dadurch mit zusätzlichen Einnahmen von jährlich rund 2,3 Milliarden Euro – aufgrund der sukzessiven Stilllegung der deutschen Atomkraftwerke flossen jedoch weniger als zwei Milliarden Euro in die Staatskasse.