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EU leitet Beihilfeverfahren gegen EEG-Befreiungen für Industrie ein
| mbu
Die Europäische Union prüft die Rechtmäßigkeit der Befreiung großer Industriebetriebe von der Zahlung der EEG-Umlage. Die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission habe ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland eingeleitet, teilte der Bund der Energieverbraucher mit. Der Verein hatte im vergangenen Dezember eine Beschwerde über die Ausnahmeregelung in Brüssel eingereicht.

Die EEG-Umlage könnte für private Verbraucher ohne Befreiungen für die Industrie niedriger ausfallen.
Bei den Ausnahmen für stromintensive Betriebe handelt es sich nach Ansicht des Verbraucherverbands um eine nach EU-Wettbewerbsrecht unzulässige Beihilfe für die Industrie. „Wenn immer mehr Betriebe die Umlage nicht mehr zahlen, steigen die Umlagen für die restlichen Verbraucher “ kritisierte der Vorsitzende Aribert Peters. „Alle Verbraucher müssen die Lasten solidarisch tragen“. Die Beschwerde richtet sich ausdrücklich nicht gegen die Ökostromförderung über die EEG-Umlage, sondern nur gegen die Befreiungen.
Die Ausnahmeregelungen sehen vor, dass die EEG-Umlage für Unternehmen des produzierenden Gewerbes für jede Kilowattstunde, die über einen Stromverbrauch von einer Gigawattstunde pro Jahr hinausgeht, auf 10 Prozent sinkt - aktuell auf 0,359 Cent. Besonders stromfressende Betriebe mit einem Verbrauch von mehr als 100 Gigawattstunden jährlich zahlen nur noch 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Privatkunden und kleine Betriebe müssen dagegen netto im laufenden Jahr 3,59 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Nach den Berechnungen des Vereins liegt diese Summe aufgrund der Befreiungen um 0,8 Cent pro Kilowattstunde höher als eigentlich nötig.
Nicht nur bei der EEG-Umlage müssen Verbraucher für die Befreiungen energieintensiver Unternehmen bezahlen. Eine ähnliche Regelung findet auch bei den Netzentgelten Anwendung: Firmen, die mehr als 7.000 Stunden pro Jahr Strom abnehmen und mehr als 10 Gigawattstunden pro Jahr verbrauchen, werden komplett von der Zahlung der Netzentgelte befreit. Die Einnahmeausfälle der Netzbetreiber werden von den Stromkunden über die sogenannte §19-Umlage ausgeglichen. Sie liegt aktuell bei 0,151 Cent pro Kilowattstunde plus Mehrwertsteuer.
Die Ausnahmeregelungen sehen vor, dass die EEG-Umlage für Unternehmen des produzierenden Gewerbes für jede Kilowattstunde, die über einen Stromverbrauch von einer Gigawattstunde pro Jahr hinausgeht, auf 10 Prozent sinkt - aktuell auf 0,359 Cent. Besonders stromfressende Betriebe mit einem Verbrauch von mehr als 100 Gigawattstunden jährlich zahlen nur noch 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Privatkunden und kleine Betriebe müssen dagegen netto im laufenden Jahr 3,59 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Nach den Berechnungen des Vereins liegt diese Summe aufgrund der Befreiungen um 0,8 Cent pro Kilowattstunde höher als eigentlich nötig.
Nicht nur bei der EEG-Umlage müssen Verbraucher für die Befreiungen energieintensiver Unternehmen bezahlen. Eine ähnliche Regelung findet auch bei den Netzentgelten Anwendung: Firmen, die mehr als 7.000 Stunden pro Jahr Strom abnehmen und mehr als 10 Gigawattstunden pro Jahr verbrauchen, werden komplett von der Zahlung der Netzentgelte befreit. Die Einnahmeausfälle der Netzbetreiber werden von den Stromkunden über die sogenannte §19-Umlage ausgeglichen. Sie liegt aktuell bei 0,151 Cent pro Kilowattstunde plus Mehrwertsteuer.
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