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E.ON und RWE erhalten Rückzahlung der Brennelementesteuer
| mbu
Die Atomkonzerne E.ON und RWE haben im laufenden Streit um die Brennelementesteuer einen Etappensieg errungen und erste Rückzahlungen erhalten. Wie das Handelsblatt berichtet, erstatteten die zuständigen Hauptzollämter den beiden Unternehmen vorläufig rund 170 Millionen Euro. Finanzgerichte hatten zuvor erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Atom-Abgabe geäußert.

Atomkraftwerk: E.ON und RWE erhalten vorläufig eine Rückzahlung der Brennelementesteuer.
Vor dem Finanzgericht Hamburg ging es um 74 Millionen Euro für das E.ON-AKW Grafenrheinfeld, vor dem Finanzgericht München ließen RWE und E.ON den Steuerbescheid für den Austausch von Brennelementen im gemeinsam betriebenen AKW Gundremmingen in Höhe von 96 Millionen Euro anfechten. Beide Gerichte entschieden im Sinne der Energiekonzerne und ließen deren Beschwerden an den Bundesfinanzhof zu - das oberste deutsche Steuergericht entscheidet in letzter Instanz über die Brennelementesteuer.
Die Abgabe wurde 2010 gleichzeitig mit der Verlängerung der Atomlaufzeiten eingeführt. Offiziell stehen beide Gesetze aber in keinem Zusammenhang. Nach Auffassung der Atomkonzerne ist nach dem Ausstiegsbeschluss aber auch die Grundlage für die Steuererhebung entfallen. Zudem ist juristisch umstritten, ob der Bund überhaupt die nötige Gesetzgebungskompetenz zur Einführung der Brennelementesteuer hat.
Die Steuer wird fällig, wenn neue Brennstäbe in ein Atomkraftwerk eingesetzt werden. Das Aufkommen wird auf jährlich rund 1,3 Milliarden Euro geschätzt, die für die Haushaltskonsolidierung und zur Sanierung des maroden Atommülllagers Asse eingesetzt werden sollen. Die AKW-Betreiber wollen nicht nur gegen die Brennelementesteuer juristisch vorgehen. E.ON-Chef Teyssen kündigte vor wenigen Tagen in der Süddeutschen Zeitung auch eine milliardenschwere Schadenersatzklage gegen den Staat an - und zwar wegen des Atomausstiegs an sich.
Die Abgabe wurde 2010 gleichzeitig mit der Verlängerung der Atomlaufzeiten eingeführt. Offiziell stehen beide Gesetze aber in keinem Zusammenhang. Nach Auffassung der Atomkonzerne ist nach dem Ausstiegsbeschluss aber auch die Grundlage für die Steuererhebung entfallen. Zudem ist juristisch umstritten, ob der Bund überhaupt die nötige Gesetzgebungskompetenz zur Einführung der Brennelementesteuer hat.
Die Steuer wird fällig, wenn neue Brennstäbe in ein Atomkraftwerk eingesetzt werden. Das Aufkommen wird auf jährlich rund 1,3 Milliarden Euro geschätzt, die für die Haushaltskonsolidierung und zur Sanierung des maroden Atommülllagers Asse eingesetzt werden sollen. Die AKW-Betreiber wollen nicht nur gegen die Brennelementesteuer juristisch vorgehen. E.ON-Chef Teyssen kündigte vor wenigen Tagen in der Süddeutschen Zeitung auch eine milliardenschwere Schadenersatzklage gegen den Staat an - und zwar wegen des Atomausstiegs an sich.
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