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Konsumentenschutz Intransparenz bei der Stromrechnung: Blackbox Netzkosten
| sfa
Das Institut Agora Energiewende befürchtet, dass Stromanbieter ihre Kunden zu hohe Beiträge für die Kostendeckung des Stromnetzes zahlen lassen. Denn die tatsächlichen Netzkosten werden nicht offengelegt.

Tatsächliche Netzkosten werden von Stromanbietern nicht offengelegt.
Es sei nicht nachvollziehbar, wie die Beiträge für die Stromnetzkosten zustande kommen, lautet die Aussage des Institutsdirektors Patrick Graichen. Um Transparenz bezüglich der Berechnung des zugrunde liegenden Netznutzungsentgeltes zu schaffen, fordert der Agora-Direktor vom Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes.
Die Kosten für das Stromnetz, die an die Stromverbraucher – also Privathaushalte und Firmen – weitergegeben werden, machen etwa 25 % des Kilowattpreises aus. Dieser Anteil deckt die Kosten der Leitungen zwischen Kraftwerken und anderen Gebäuden. Er wird von Graichen als „Blackbox“ bezeichnet. Denn auf welcher Grundlage die Gebühr berechnet wird, ist nicht bekannt. Aufs Jahr gerechnet beläuft sich der von den Stromkunden gezahlte Betrag auf ungefähr 250 Euro. Das Agora-Institut schätzt, dass 10 bis 20 Euro zu viel gezahlt werden. Aber den Kritikern fehlt jeglicher Nachweis, da weder die staatlichen Regulierungsbehörden noch die Netzbetreiber ihre Zahlen diesbezüglich preisgeben.
Lediglich die erlaubte Erlösobergrenze inklusive der enthaltenen Eigenkapitalverzinsung, die für die großen Leitungsfirmen gelten, werden von der Netzagentur mitgeteilt. Auf Länderebene gibt ausschließlich das Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg die vorgegebene Erlösobergrenze für die dort ansässigen kleineren Netzbetreiber öffentlich an.
Als Begründung für die Geheimhaltung der Kostenfaktoren sieht Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale NRW die Wahrung des Betriebsgeheimnisses als nicht gerechtfertigt an, da es sich bei den Netzbetreibern, wie etwa den Stadtwerken, um Monopole handele.
Die Kosten für das Stromnetz, die an die Stromverbraucher – also Privathaushalte und Firmen – weitergegeben werden, machen etwa 25 % des Kilowattpreises aus. Dieser Anteil deckt die Kosten der Leitungen zwischen Kraftwerken und anderen Gebäuden. Er wird von Graichen als „Blackbox“ bezeichnet. Denn auf welcher Grundlage die Gebühr berechnet wird, ist nicht bekannt. Aufs Jahr gerechnet beläuft sich der von den Stromkunden gezahlte Betrag auf ungefähr 250 Euro. Das Agora-Institut schätzt, dass 10 bis 20 Euro zu viel gezahlt werden. Aber den Kritikern fehlt jeglicher Nachweis, da weder die staatlichen Regulierungsbehörden noch die Netzbetreiber ihre Zahlen diesbezüglich preisgeben.
Lediglich die erlaubte Erlösobergrenze inklusive der enthaltenen Eigenkapitalverzinsung, die für die großen Leitungsfirmen gelten, werden von der Netzagentur mitgeteilt. Auf Länderebene gibt ausschließlich das Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg die vorgegebene Erlösobergrenze für die dort ansässigen kleineren Netzbetreiber öffentlich an.
Als Begründung für die Geheimhaltung der Kostenfaktoren sieht Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale NRW die Wahrung des Betriebsgeheimnisses als nicht gerechtfertigt an, da es sich bei den Netzbetreibern, wie etwa den Stadtwerken, um Monopole handele.
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