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Energiepolitik: EEG-Umlage laut Gutachten verfassungswidrig
| mbu
Ein Jahr nach dem Atomunfall im japanischen Fukushima erfährt die Bundesregierung kräftigen Gegenwind für ihre Energiepolitik: So stuft ein Gutachten die EEG-Umlage, mit der die Ökostromförderung finanziert wird, als verfassungswidrig ein. Zudem klagen zwei Energieversorger gegen die Befreiung großer Industriebetriebe von den Netzentgelten.

Die Energiepolitik bleibt umstritten. Ein Gutachten erklärt nun die EEG-Umlage für verfassungswidrig.
In einem Gutachten kommt der Regensburger Staatsrechtlers Gerrit Manssen Medienberichten zufolge zu dem Ergebnis, dass die EEG-Umlage in ihrer aktuellen Form eine Sonderabgabe darstelle. Sie sei mit dem Kohlepfennig vergleichbar, der bereits 1994 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurde. Mit dem Kohlepfennig mussten Stromkunden für die Förderung des Steinkohlebergbaus bezahlen. Mehrere Unternehmen der Textilindustrie kündigten den Berichten zufolge nun an, die Zahlung der Umlage zu verweigern. Die Betriebe wollen so eine Klage provozieren, um die EEG-Umlage vor Gericht kippen zu können.
Aber auch Entlastungen für die Wirtschaft stehen in der Kritik. So klagen der Freiburger Energieversorger Badenova und der Ökostromanbieter Elektrizitätswerke Schönau (EWS) gegen die Bundesnetzagentur. Es geht um die Befreiung stromintensiver Industriebetriebe, die zu Jahresbeginn eingeführt wurde. Die Kosten müssen die übrigen Stromkunden tragen. Die Kläger sehen den Gleichverteilungsgrundsatz von Abgaben und Steuern verletzt. Beide Unternehmen sprechen von versteckter Industriesubventionierung und Wettbewerbsverzerrung. Aus dem gleichen Grund hatte bereits der Bund der Energieverbraucher bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die Regelung eingereicht.
Bei der geplanten Kürzung der Solarförderung, die in der vergangenen Woche im Kabinett beschlossen wurde, droht ebenfalls Ungemach. Nicht nur die Solarbranche und die Dachdecker protestieren: Auch in Bundestag und Bundesrat formierte sich parteiübergreifend Widerstand gegen das Vorhaben, die Fördersätze bereits zum 9. März um bis zu 30 Prozent zu senken. Laut "Der Westen" wollen Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Bundeswirtschaftminister Philipp Rösler (FDP) deshalb den Kürzungstermin auf den 1. April verschieben und dem Bundestag weiterhin ein Mitspracherecht bei der Höhe der Fördersätze einräumen. Ursprünglich wollte die Regierung die Höhe der Förderung künftig auf dem Verordnungsweg im Alleingang bestimmen können.
Aber auch Entlastungen für die Wirtschaft stehen in der Kritik. So klagen der Freiburger Energieversorger Badenova und der Ökostromanbieter Elektrizitätswerke Schönau (EWS) gegen die Bundesnetzagentur. Es geht um die Befreiung stromintensiver Industriebetriebe, die zu Jahresbeginn eingeführt wurde. Die Kosten müssen die übrigen Stromkunden tragen. Die Kläger sehen den Gleichverteilungsgrundsatz von Abgaben und Steuern verletzt. Beide Unternehmen sprechen von versteckter Industriesubventionierung und Wettbewerbsverzerrung. Aus dem gleichen Grund hatte bereits der Bund der Energieverbraucher bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die Regelung eingereicht.
Bei der geplanten Kürzung der Solarförderung, die in der vergangenen Woche im Kabinett beschlossen wurde, droht ebenfalls Ungemach. Nicht nur die Solarbranche und die Dachdecker protestieren: Auch in Bundestag und Bundesrat formierte sich parteiübergreifend Widerstand gegen das Vorhaben, die Fördersätze bereits zum 9. März um bis zu 30 Prozent zu senken. Laut "Der Westen" wollen Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Bundeswirtschaftminister Philipp Rösler (FDP) deshalb den Kürzungstermin auf den 1. April verschieben und dem Bundestag weiterhin ein Mitspracherecht bei der Höhe der Fördersätze einräumen. Ursprünglich wollte die Regierung die Höhe der Förderung künftig auf dem Verordnungsweg im Alleingang bestimmen können.
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