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EnBW will Klage gegen Brennelementesteuer einreichen
| mbu
Nach E.ON und RWE zieht auch der Atomkonzern EnBW gegen die Brennelementesteuer vor Gericht. Das Unternehmen kündigte eine Klage vor dem Finanzgericht Freiburg an. Zuvor waren im Atomkraftwerk Philippsburg 2 erstmals neue Brennstäbe eingesetzt worden, die der Steuerpflicht unterliegen.

EnBW-AKW Neckarwestheim: Der Atomkonzern kündigte Klage gegen die Brennelementesteuer an.
Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) habe fristgemäß beim Hauptzollamt in Karlsruhe die Steuererklärung auf Grundlage des Kernbrennstoffsteuergesetzes abgegeben, teilte das Unternehmen mit. Nach der somit erfolgten Steueranmeldung werde die EnKK Klage erheben. Nach "eingehender Prüfung und intensiven Beratungen" sei man zu der Überzeugung gelangt, dass es geboten sei, den Rechtsweg beschreiten. Sowohl verfassungs- als auch europarechtliche Aspekte hätten das Unternehmen zu diesem Schritt veranlasst.
Nach eigenen Angaben belastet die Brennelementesteuer die EnBW jährlich mit einem dreistelligen Millionenbetrag. Die Gelder würden zur Umsetzung der "ambitionierten Ausbaupläne im Bereich erneuerbare Energien" benötigt, so EnBW-Chef Hans-Peter Villis. Die EnBW beruft sich unter anderem auf eine Vereinbarung zwischen der Atomwirtschaft und der damaligen Bundesregierung aus dem Jahr 2001, die einseitige Maßnahmen zu Lasten der Kernenergie ausschließe. Das gelte auch ausdrücklich für das Steuerrecht. Die EnBW-Klage ist politisch brisant, da das grün-rot regierte Land Baden-Württemberg Großaktionär bei der EnBW ist.
RWE und E.ON hatten bereits im Juni Klage beim Finanzgericht München gegen die Brennelementesteuer eingereicht, nachdem im von beiden Unternehmen gemeinsam betriebenen AKW Gundremmingen B neue Brennstäbe eingesetzt worden waren. Die Brennelementesteuer wurde Ende 2010 zusammen mit der Laufzeitverlängerung beschlossen. Die Bundesregierung will trotz des Atomausstiegs an der Steuer festhalten, die dem Bund bei neun verbleibenden AKWs rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr einbringen soll. Sie wird fällig, wenn neue Brennstäbe in einen Reaktor eingesetzt werden und eine atomare Kettenreaktion beginnt.
Nach eigenen Angaben belastet die Brennelementesteuer die EnBW jährlich mit einem dreistelligen Millionenbetrag. Die Gelder würden zur Umsetzung der "ambitionierten Ausbaupläne im Bereich erneuerbare Energien" benötigt, so EnBW-Chef Hans-Peter Villis. Die EnBW beruft sich unter anderem auf eine Vereinbarung zwischen der Atomwirtschaft und der damaligen Bundesregierung aus dem Jahr 2001, die einseitige Maßnahmen zu Lasten der Kernenergie ausschließe. Das gelte auch ausdrücklich für das Steuerrecht. Die EnBW-Klage ist politisch brisant, da das grün-rot regierte Land Baden-Württemberg Großaktionär bei der EnBW ist.
RWE und E.ON hatten bereits im Juni Klage beim Finanzgericht München gegen die Brennelementesteuer eingereicht, nachdem im von beiden Unternehmen gemeinsam betriebenen AKW Gundremmingen B neue Brennstäbe eingesetzt worden waren. Die Brennelementesteuer wurde Ende 2010 zusammen mit der Laufzeitverlängerung beschlossen. Die Bundesregierung will trotz des Atomausstiegs an der Steuer festhalten, die dem Bund bei neun verbleibenden AKWs rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr einbringen soll. Sie wird fällig, wenn neue Brennstäbe in einen Reaktor eingesetzt werden und eine atomare Kettenreaktion beginnt.
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