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Kohleförderungsanlagen sollen künftig EEG-Umlage zahlen
| rar
Der Kohlebergbau soll sich künftig anteilsweise finanziell an der Energiewende beteiligen. Wie die Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstag berichtete, will Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) seinen EEG-Reform-Entwurf entsprechend anpassen. Wie aus einem Brief an den CDU-Fraktionsvize Michael Fuchs hervorgeht, sollen die Betreiber von Kohleförderanlagen ab dem kommenden Jahr 20 Prozent der EEG-Umlage zahlen. Dieser Anteil soll dann bis 2017 sukzessive auf 50 Prozent steigen. Bislang profitierte dieser Industriezweig von den besonderen Ausgleichsreglungen des EEG.

Neue Pläne von Wirtschaftsminister Gabriel: Auch der Kohlebergbau soll künftig eine anteilige EEG-Umlage zahlen.
Im Hinblick auf die EEG-Ziele beim Klimaschutz hält es Gabriel dem Bericht zufolge für schwer vermittelbar, wenn Stein- und Braunkohleförderungsanlagen weiterhin von der Ökostrom-Abgabe ausgenommen würden. Auch die ursprünglich geplanten Ausnahmen für industrielle Kraftwerksbetreiber, die selbst erzeugten Strom nutzen, werden laut Reuters gestrichen. Genau wie kleinere gewerbliche Eigenstrom-Erzeuger müsste sie künftig rund die Hälfte der EEG-Umlage zahlen.
Derzeit finden die letzten Anhörungen zur EEG-Reform im Bundestag statt. Bis Ende Juni soll der Reformentwurf das Parlament passieren. Gibt anschließend auch der Bundesrat grünes Licht, kann die Novelle ab August dieses Jahres in Kraft treten. Unter anderem soll dann auch der Ausbau einzelner Ökostrom-Erzeugungsarten beschränkt werden.
Hiervon betroffen sind vor allem die Solar- und Windkraft, aber auch Biogasanlagen. Sind die Ausbauquoten erreicht, werden zusätzlichen Anlagen nicht mehr finanziell über die Einspeisevergütung gefördert. Damit will Gabriel verhindern, dass die Energiekosten noch weiter ansteigen. Kritiker bemängeln jedoch, dass die Energiewende dadurch gefährdet werden könnte: Sie befürchten Medienberichten der vergangenen Wochen zufolge, dass potentielle Investoren dadurch weniger Planungssicherheit bei der Finanzierung neuer Erzeugungsanlagen haben.
Derzeit finden die letzten Anhörungen zur EEG-Reform im Bundestag statt. Bis Ende Juni soll der Reformentwurf das Parlament passieren. Gibt anschließend auch der Bundesrat grünes Licht, kann die Novelle ab August dieses Jahres in Kraft treten. Unter anderem soll dann auch der Ausbau einzelner Ökostrom-Erzeugungsarten beschränkt werden.
Hiervon betroffen sind vor allem die Solar- und Windkraft, aber auch Biogasanlagen. Sind die Ausbauquoten erreicht, werden zusätzlichen Anlagen nicht mehr finanziell über die Einspeisevergütung gefördert. Damit will Gabriel verhindern, dass die Energiekosten noch weiter ansteigen. Kritiker bemängeln jedoch, dass die Energiewende dadurch gefährdet werden könnte: Sie befürchten Medienberichten der vergangenen Wochen zufolge, dass potentielle Investoren dadurch weniger Planungssicherheit bei der Finanzierung neuer Erzeugungsanlagen haben.
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