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EEG-Reform: Gabriel lehnt Änderungswünsche des Bundesrates ab

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Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) wird nicht auf die Änderungswünsche des Bundesrates an der bevorstehenden EEG-Reform eingehen. Wie die Welt Kompakt am Freitag berichtete, begründet er sein Veto für einen Großteil der Änderungen mit steigenden die Kosten die Verbraucher: Sie müssten die EEG-Umlage zahlen, die seiner Ansicht nach steigen würde, wenn die Vorschläge von Länderebene in die Novelle integriert würden.
 

Ein Strommast einer Hochspannungsleitung.
Wirtschaftsminister Gabriel ist bei der EEG-Reform gegen einen Großteil der Änderungsvorschläge des Bundesrates.
Unter anderem forderte der Bundesrat, die Übergangsfristen für die Förderkürzung nach hinten zu verschieben. So sollten auch alle Onshore-Windräder die volle Einspeisevergütung erhalten, die nach dem 23. Januar 2014 ans Netz gegangen waren. Doch Gabriel lehnt nicht nur die längeren Fristen für EEG-Erzeugungsanlagen ab, sondern will zusätzlich auch Eigenstromerzeuger an der EEG-Umlage beteiligen.

Noch im April hatten die Landesvertreter bei der ersten Beratung im Bundesrat verlangt, dass die Kürzungen für alle Anlagen gelten sollen, die bis Anfang 2015 fertiggestellt sind. In Gabriels Plänen ist Stichtag jedoch bereits auf Ende Januar 2014 datiert, um zu verhindern, dass jetzt noch massiv neue Anlagen zu den alten Förderkonditionen gebaut werden. Die Länder pochen jedoch auf den Bestandsschutz für bereits geplante Bauprojekte, um Investoren nicht zu verschrecken. 

Insgesamt stellte der Bundesrat rund 130 Änderungsanträge. Die Länder hatten unter anderem auch verlangt, Eigenstromerzeugung weiterhin von der EEG-Umlage zu befreien – zumal viele stromintensive Unternehmen weiterhin nur einen Bruchteil der regulären Umlage zahlen. In letzter Konsequenz könnte der Bundesrat die Reform blockieren - von Seiten der Länderkammer hieß es jedoch immer wieder, dass dies nicht in ihrem Interesse liege. Es sei trotz aller Proteste der Länder weiterhin geplant, die Reform so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen, um ein Inkrafttreten im August nicht zu gefährden.