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Bundesumweltminister Altmaier will EEG-Umlage bis 2014 deckeln

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Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) hat am Montag ein Eckpunktepapier mit Reformvorschlägen für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgestellt. Wie Medien berichteten, will der Minister unter anderem die EEG-Umlage bis 2014 einfrieren - diese liegt derzeit bei 5,28 Cent pro Kilowattstunde. Ab 2015 soll diese dann wieder steigen dürfen, allerdings um nicht mehr als 2,5 Prozent jährlich. Die Änderungen könnten bereits im August und damit noch vor der Bundestagswahl wirksam werden.

Solaranlage auf einer grünen Wiese
Umweltminister Altmaier möchte das Erneuerbare-Energien-Gesetz reformieren - die EEG-Umlage soll gedeckelt werden.
Auch die umstrittenen Rabatte für stromintensive Industrieunternehmen sollen angepasst werden, begünstigte Betriebe müssten sich demnach stärker an der Umlage beteiligen. Zudem soll die Einspeisevergütung für erzeugten Ökostrom unter bestimmten Voraussetzungen später ausgezahlt werden können. Der Umweltminister will dadurch die stetige Strompreiserhöhung bremsen. Bislang hatte Altmaier immer wieder verkündet, das EEG zwar reformieren zu wollen - allerdings nicht mehr in der aktuellen Legislaturperiode. Kabinett und der Bundestag müssen den Änderungsvorschlägen jedoch noch zustimmen.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte Altmaiers Vorstoß. Die Verbandsvorsitzende Hildegard Müller sagte laut einer BDEW-Meldung, Altmaier sei „zu mutigen Schritten bereit, um die finanziellen Belastungen von Haushalten und Wirtschaft durch die Förderung der Erneuerbaren Energien in den Griff zu bekommen.“ Die Eckpunkte des Umweltministeriums gingen in die richtige Richtung.

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) hatte sich bereits in der Vergangenheit für eine schnelle Reform ausgesprochen. Er favorisiert jedoch ein anderes Fördermodell - bei diesem sogenannten Quotenmodell wird nur vorgegeben, wie viel Ökostrom in das deutsche Stromnetz eingespeist wird. Woher die Versorger diesen beziehen, bliebe ihnen überlassen.