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EU-Kommission plant Beihilfeverfahren im Dezember

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Die EU-Kommission will noch in diesem Jahr ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland eröffnen - Grund sind die gewährten Industrierabatte bei der EEG-Umlage. Wie sowohl die Rheinische Post als auch die Nachrichtenagentur Reuters unabhängig voneinander am Dienstag berichteten, soll das Verfahren am 18. Dezember 2013 eingeleitet werden. Beide Medien berufen sich dabei auf Insider-Informationen aus Politik und Industrie - die Kommission bislang keine offizielle Stellungnahme abgeben. Den aktuell begünstigten Unternehmen drohen bereits 2014 erhebliche Mehrkosten, sollte die deutsche Regelung in Brüssel durchfallen.

Hochspannungsleitung auf Rapsfeld
EU-Kommission will wegen der deutschen EEG-Rabatte noch 2013 ein Beihilfeverfahren einleiten.
Der Termin wurde offenbar so spät angesetzt, um die betreffenden Unternehmen davor zu schützen, in ihren Bilanzen für 2013 bereits Rückstellungen für eventuelle Nachzahlungen bilden zu müssen. Fallen die Rabatte im kommenden Jahr weg, würden alle Industriebetriebe, die bislang von den besonderen Ausgleichsregelungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) profitieren, künftig die volle Umlage zahlen.

Die EU-Kommission stört sich an der Rabatt-Regelung für stromintensive Unternehmen, da sie deutsche Unternehmen gegenüber der europäischen Konkurrenz bevorteilt. Deutsche Industrieverbände kontern diesen Einwand damit, dass die Stromkosten in Deutschland aufgrund des Atom-Ausstiegs und des verstärkten Ausbaus an erneuerbaren Energien besonders hoch sind. Viele Unternehmen sehen sich nicht in der Lage, die vollen EEG-Kosten zu tragen und drohen damit, ins Ausland abzuwandern.

Diese Entwicklung will die deutsche Bundesregierung verhindern, um Arbeitsplätze zu sichern. Erst in der vergangenen Woche waren Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) und NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) mit EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia zusammengetroffen: Im Zuge der deutschen Koalitionsverhandlungen wurde über die deutsche staatliche Unterstützung diskutiert. Damit sollte ein Beihilfeverfahren abgewendet werden.