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Flugsicherung Bundesverwaltungsgericht stoppt Bau von vier Windkraftanlagen

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Aus Gründen der Flugsicherheit können vier geplante Windkraftanlagen im Raum Hannover nicht gebaut werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Windenergie-Branche kritisiert das Urteil heftig.

Flugsicherung geht vor: Keine Windkraftanlage in Flughafennähe.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Keine Windkraftanlage in der Nähe des Flughafens Hannover.
Die Windkraftanlagen, die die Hannoveraner Firma Windwärts Energie errichten wollte, könnten den geordneten Flugbetrieb am Flughafen Hannover gefährden, so die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts. Ein von Windwärts bestellter Experte kommt allerdings zu einem anderen Ergebnis: Die Wahrscheinlichkeit einer Störung des Navigationssystems sei zu vernachlässigen, so Dr. Gerhard Greving.
 

In der Kritik: Paragraph 18a des Luftverkehrsgesetzes

Das Bundesverwaltungsgericht stützt sein Urteil auf Paragraph 18a des Luftverkehrsgesetzes. Bei entsprechender Auslegung von besagtem Paragraphen muss das Gericht für das Urteil keine Gutachten berücksichtigen, die nicht von der Deutschen Flugsicherung in Auftrag gegeben worden sind. Das Expertengutachten von Greving wurde also in das Urteil des Gerichts nicht mit einbezogen, was von Windwärts heftig kritisiert wurde.
 

Wie groß ist der Konflikt zwischen Windenergie und Flugsicherung tatsächlich?

Die Methodik der Deutschen Flugsicherung entspreche nicht dem aktuellen Stand der Technik, klagt Lothar Schulze, Geschäftsführer von Windwärts. „Zwischen Windenergienutzung und Flugsicherung bestehen weit weniger Konflikte, als uns hierzulande weisgemacht wird. Dass das in dem Urteil nicht berücksichtigt wurde, bedauern wir sehr." Schulze kritisiert, dass in Deutschland, anders als in allen anderen Ländern, zur Berechnung von Störungen nicht die von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO empfohlenen Computersimulationen eingesetzt werden.
 

Urteil bedeutet das Aus für rund 800 geplante Windkraftanlagen

Das Urteil habe weitreichende Folgen für den weiteren Ausbau der Windenergie in Deutschland, so Windärts. Laut dem Bundesverband Windenergie ist nun die Planung von rund 800 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 2.300 Megawatt blockiert. Nun sei es am Gesetzgeber, einen Ausgleich zwischen den Zielen des Windenergieausbaus und der Flugsicherung herzustellen, fordert Windwärts. "Der Ball liegt nun beim Bundesverkehrsministerium“, erklärt Geschäftsführer Schulze.