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Brennelementesteuer: Gericht zweifelt an Atom-Abgabe

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Die Atomkonzerne können im juristischen Kampf gegen die Brennelementesteuer einen ersten Erfolg verbuchen. Wie mehrere Medien berichten, gab das Finanzgericht Hamburg einem Eilantrag des AKW-Betreibers E.ON statt und ließ eine Beschwerde an den Bundesfinanzhof zu.

AKW: Die Steuer auf neue Brennelemente wackelt. Ein Gericht bezweifelt ihre Rechtmäßigkeit.
AKW: Die Steuer auf neue Brennelemente wackelt. Ein Gericht bezweifelt ihre Rechtmäßigkeit.
E.ON hatte mit einem vorläufigen Rechtsschutzantrag die Rückzahlung von knapp 100 Millionen Euro Brennelementesteuer gefordert - und bekam Recht. Das Gericht äußerte in seiner am Montag veröffentlichten Entscheidung erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steuer. Es bestehe die Gefahr, dass "die von der Finanzverfassung sorgsam ausbalancierte Verteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund und Ländern umgangen werden könnte."

Der Bund habe wahrscheinlich gar keine Gesetzgebungskompetenz zum Erlass einer Brennelementesteuer, weil es sich wohl nicht um eine Verbrauchssteuer handele. Zudem bezweifelten die Richter, ob der Bund eine neue im Grundgesetz nicht vorgesehene Steuer erfinden dürfe. Nun muss der Bundesfinanzhof über die Brennelementesteuer entscheiden - diese war im vergangenen Jahr gemeinsam mit der Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke beschlossen worden. Die Steuer wird fällig, wenn neue Brennstäbe in ein Atomkraftwerk eingesetzt werden.

Nach der Rücknahme der Laufzeitverlängerung und dem Ausstiegsbeschluss aus der Kernenergie verlangen die Atomkonzerne auch eine Aufhebung der Brennelementesteuer. Der Bund hält die Abgabe dagegen für unabhängig von den Atomlaufzeiten und will auf die Einnahmen - nach dem Atomausstieg geschätzt 1,3 Milliarden Euro pro Jahr - nicht verzichten. Das Geld soll in den Bundeshaushalt und die Sanierung des Atommülllagers Asse fließen.