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Brennelementesteuer: EnBW scheitert mit Klage gegen Atomabgabe
| mbu
Erstmals hat ein Gericht die Brennelementesteuer für rechtmäßig erklärt. Das Finanzgericht Baden-Württemberg erteilte laut sueddeutsche.de einer Klage des Energiekonzerns EnBW eine Abfuhr. In einem Eilverfahren urteilten die Richter, es beständen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes.

Im Streit um die Brennelementesteuer hat der Energiekonzern EnBW vor Gericht eine Schlappe erlitten.
Der Bund habe durchaus die Kompetenz zur Einführung einer solchen Steuer. Desweiteren verstoße die Steuer auch nicht gegen europäisches Recht, so das Stuttgarter Gericht. Damit hat die EnBW vorerst keinen Anspruch auf eine Rückzahlung der bereits entrichteten Steuer. Dem Bericht zufolge geht dabei es um einen dreistelligen Millionenbetrag. Der Konzern will nun das Urteil prüfen und dann über weitere Schritte entscheiden.
Das Urteil ist ein herber Rückschlag für die Atombranche. Im vergangenen Jahr hatten die Finanzgerichte in Hamburg und München noch im Sinne von E.ON und RWE geurteilt. Die Konzerne erhielten daraufhin eine vorläufige Steuerrückzahlung von insgesamt 170 Millionen Euro. Die Richter ließen zudem die Beschwerden der Konzerne an den Bundesfinanzhof, das höchste deutsche Steuergericht, zu. Nach ihrer Ansicht gibt es erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steuer.
Die Brennelementesteuer war Ende 2010 gemeinsam mit der Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke eingeführt worden. Sie wird fällig, wenn neue Brennstäbe in ein Atomkraftwerk eingesetzt werden. Die Steuer wurde oft als Gegenleistung der Atombranche für die längeren Laufzeiten verstanden, ein juristischer Zusammenhang besteht jedoch nicht. Ursprünglich sollte die Brennelementesteuer dem Bund jährlich 2,3 Milliarden Euro einbringen. Nach der Stilllegung von acht Reaktoren im März 2011 liegt das jährliche Aufkommen bei rund 1,3 Milliarden Euro.
Das Urteil ist ein herber Rückschlag für die Atombranche. Im vergangenen Jahr hatten die Finanzgerichte in Hamburg und München noch im Sinne von E.ON und RWE geurteilt. Die Konzerne erhielten daraufhin eine vorläufige Steuerrückzahlung von insgesamt 170 Millionen Euro. Die Richter ließen zudem die Beschwerden der Konzerne an den Bundesfinanzhof, das höchste deutsche Steuergericht, zu. Nach ihrer Ansicht gibt es erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steuer.
Die Brennelementesteuer war Ende 2010 gemeinsam mit der Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke eingeführt worden. Sie wird fällig, wenn neue Brennstäbe in ein Atomkraftwerk eingesetzt werden. Die Steuer wurde oft als Gegenleistung der Atombranche für die längeren Laufzeiten verstanden, ein juristischer Zusammenhang besteht jedoch nicht. Ursprünglich sollte die Brennelementesteuer dem Bund jährlich 2,3 Milliarden Euro einbringen. Nach der Stilllegung von acht Reaktoren im März 2011 liegt das jährliche Aufkommen bei rund 1,3 Milliarden Euro.
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