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BGH hält Stromsperren für rechtmäßig
| rar
Stromanbieter dürfen Kunden den Strom sperren, wenn diese ihre Rechnungen nicht zahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch. Wie Medien berichten, hatten die Karlsruher Richter über die Klage eines Schreibwarenhändlers gegen den Essener Stromkonzern RWE zu entscheiden, nachdem diese in vorangegangenen Verhandlungen bereits abgewiesen worden war.

Der BGH hat entschieden: Stromanbieter dürfen säumigen Kunden die Stromversorgung sperren.
Der Kläger wollte klären lassen, ob ein Energieversorger die Tarifvereinbarung einseitig brechen und die Preisänderung anschließend mittels einer Stromsperre durchsetzen darf. RWE hatte im konkreten Fall seinem Kunden nach mehreren Ermahnungen die Stromzufuhr für sein Geschäft gesperrt. Dieser hatte seine Rechnungen nicht mehr gezahlt, um gegen eine Strompreiserhöhung zu protestieren.
Der Kläger bemängelt, dass die Stromsperre seinem Geschäft dauerhaft geschadet habe, da dessen Betrieb ohne Strom nicht möglich gewesen sei. Infolgedessen sah sich der Kläger gezwungen, den Laden zu schließen. Erst zwei Wochen nach der Sperre konnte er per einstweiliger Anordnung erreichen, dass RWE die Stromversorgung wieder aufnimmt. Der Kläger unterlag bereits in mehreren Instanzen.
Insgesamt war der Kläger mit 1.300 Euro in Verzug geraten - laut Gesetz dürfen Stromversorger bereits ab einem Rückstand von 100 Euro die Stromversorgung einstellen, wenn sie zuvor gemahnt und eine Sperre angedroht haben. Wie auch in den vorhergehenden Verfahren, entschieden die Karlsruher Richter, dass der Kunde seine Zahlungen zu Unrecht einstellt hat. Er hätte lediglich die Differenz zwischen dem alten und dem neuen Strompreis einbehalten dürfen. Deshalb habe RWE den Strom abstellen dürfen.
Der Kläger bemängelt, dass die Stromsperre seinem Geschäft dauerhaft geschadet habe, da dessen Betrieb ohne Strom nicht möglich gewesen sei. Infolgedessen sah sich der Kläger gezwungen, den Laden zu schließen. Erst zwei Wochen nach der Sperre konnte er per einstweiliger Anordnung erreichen, dass RWE die Stromversorgung wieder aufnimmt. Der Kläger unterlag bereits in mehreren Instanzen.
Insgesamt war der Kläger mit 1.300 Euro in Verzug geraten - laut Gesetz dürfen Stromversorger bereits ab einem Rückstand von 100 Euro die Stromversorgung einstellen, wenn sie zuvor gemahnt und eine Sperre angedroht haben. Wie auch in den vorhergehenden Verfahren, entschieden die Karlsruher Richter, dass der Kunde seine Zahlungen zu Unrecht einstellt hat. Er hätte lediglich die Differenz zwischen dem alten und dem neuen Strompreis einbehalten dürfen. Deshalb habe RWE den Strom abstellen dürfen.
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