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Beihilfeverfahren: Deutsche Industrie verklagt die EU-Kommission
| rar
Einige deutsche Industrieunternehmen haben die EU-Kommission vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg verklagt. Wie Medien am Mittwoch berichteten, geht es dabei um das im Dezember eröffnete Beihilfeverfahren gegen die Bundesrepublik. Die Unternehmen fürchten um ihre aktuellen Rabatte bei der EEG-Umlage: Die entsprechenden Ausgleichsregelungen im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz werden in Brüssel scharf kritisiert und könnten infolge der Untersuchung wegfallen. Die aktuell begünstigten Konzerne müssten in diesem Fall wohlmöglich die eingesparte Abgabe nachzahlen.

Deutsche Industrieunternehmen verklagen die EU-Kommission.
Die Kommission prüft derzeit, ob es sich bei den Industrieprivilegien um nach EU-Recht verbotene staatliche Beihilfen handelt. Sie will damit in erster Linie eventuellen Wettbewerbsverzerrungen auf dem europäischen Binnenmarkt vorbeugen. Einige Stahl- und Gießereiunternehmen haben sich bereits vor drohenden Rückzahlungen geschützt: In einem Eilverfahren konnte die Kanzlei Bird und Bird für sie erwirken, dass ihnen keine Rückforderungen gestellt werden dürfen, bis das Verfahren der EU-Kommission abgeschlossen ist.
Die Kanzlei Luther, die ebenfalls vor dem EuG klagt, begründete den Schritt mit möglicherweise explodierenden Stromkosten: Sie vertritt dabei mehrere Unternehmen der Stahl- und Papierbranche sowie aus der Glas- und Holzwerkstoffindustrie, die sich benachteiligt sehen. Würden die Rabatte wegfallen, könnten sich die Strompreise für die Unternehmen nahezu verdoppeln und diese unverhältnismäßig stark belasten.
Die Kanzlei sieht in der EEG-Umlage indes keine staatliche Beihilfe, da der öffentliche Staatshaushalt durch die Rabatte nicht belastet werde. Zudem sehen die Anwälte die betroffenen Unternehmen durch das Beihilfeverfahren in Brüssel ungerechtfertigt dem Risiko ausgesetzt, nachträglich für die zurückliegenden Jahre die gewährten Rabatte zurückzahlen zu müssen.
Die Kanzlei Luther, die ebenfalls vor dem EuG klagt, begründete den Schritt mit möglicherweise explodierenden Stromkosten: Sie vertritt dabei mehrere Unternehmen der Stahl- und Papierbranche sowie aus der Glas- und Holzwerkstoffindustrie, die sich benachteiligt sehen. Würden die Rabatte wegfallen, könnten sich die Strompreise für die Unternehmen nahezu verdoppeln und diese unverhältnismäßig stark belasten.
Die Kanzlei sieht in der EEG-Umlage indes keine staatliche Beihilfe, da der öffentliche Staatshaushalt durch die Rabatte nicht belastet werde. Zudem sehen die Anwälte die betroffenen Unternehmen durch das Beihilfeverfahren in Brüssel ungerechtfertigt dem Risiko ausgesetzt, nachträglich für die zurückliegenden Jahre die gewährten Rabatte zurückzahlen zu müssen.
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