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EU-Beihilfeverfahren abgeschlossen: EEG-Rabatt bleibt zulässig

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Die Bundesregierung darf der stromintensiven Industrie weiterhin Rabatte bei der EEG-Umlage gewähren. Wie die EU-Kommission am Dienstag mitteilte, ist das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz mit dem bestehenden EU-recht vereinbar. Brüssel stufte die Erleichterungen demnach zwar als staatliche Beihilfe ein, genehmigt sie jedoch gleichzeitig. Die Betriebe müssen demnach bereits gewährte Rabatte in den meisten Fällen nicht zurückzahlen.
 

Europa-Flagge und EU-Kommission
Die EU-Kommission hat die Rabatte bei der EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen genehmigt.
Lediglich wenn der Rabatt höher ausgefallen ist, als es die EU-Beihilfevorschriften vorsehen, werden die Unternehmen zur Kasse gebeten. Allerdings bezieht sich dies auch nur auf die Jahre 2013 und 2014. Viele Betriebe hatten befürchtet, die gewährten Rabatte komplett zurückzahlen zu müssen. Viele Verbände hatten daher vor drohenden Insolvenzen gewarnt.

Das nun abgeschlossene Beihilfeverfahren war bereits im Dezember des vergangenen Jahres eröffnet worden. Die EU-Kommission hatte bezweifelt, dass die Regelungen des EEG in der Fassung aus dem Jahr 2012 mit den Beihilfevorschriften der EU vereinbar sind. Demnach sind staatliche Beihilfen verboten, wenn sie den Wettbewerb auf dem europäischen Binnenmarkt verzerren könnten.

Zudem hatte Brüssel bemängelt, dass die deutsche Bundesregierung die EEG-Novelle aus dem Jahr 2012 nicht vor deren Inkrafttreten hatte genehmigen lassen. Die Bundesregierung hatte die besonderen Ausgleichsregelungen bei der EEG-Umlage jedoch nicht als staatliche Beihilfe eingestuft. Um einem kompletten Verbot von EEG-Rabatten für stromintensive Unternehmen entgegenzuwirken, hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel im Sommer mehrfach mit dem damaligen EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia verhandelt.