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Verbände fordern: Bedingungen für Energiespeicher müssen verbessert werden

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Energiespeicher wie Batterien, Pumpspeicherwerke und Power-to-Gas-Anlagen sind in den letzten Jahren immer schlechteren wirtschaftlichen Bedingungen ausgesetzt. Zahlreiche Verbände haben nun deshalb die Bundesregierung in einem gemeinsamen Brief aufgefordert, einen besseren gesetzlichen Rahmen für Energiespeicher zu schaffen.

Pumpspeicherkraftwerk: Für Energiespeicher werden zweimal Netzentgelte fällig.
Für Pumpspeicherkraftwerke und andere Energiespeicher müssen doppelt Netzentgelte gezahlt werden.
Die Einspeisungen von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, insbesondere aus Solarenergie und Windkraft, unterliegen starken Schwankungen. Energiespeicher sind deshalb entscheidend für das Gelingen der Energiewende. Doch viele Pumpspeicherwerke seien aktuell von der Stilllegung bedroht und Neubauprojekte würden gestoppt, berichtet das Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR). Hinzu komme, dass andere Speichertechnologien wie Batterien oder Power-to-Gas-Anlagen nur äußerst langsam auf dem Markt Fuß fassten.
 

Für Energiespeicher fallen zweimal Netzentgelte an

Den Grund sehen Verbände wie der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) in den schlechten gesetzlichen Vorgaben. Denn die Speicherung von Energie werde zweimal mit Netzentgelten belastet. Zunächst fallen Gebühren beim Beladen des Speichers an und dann noch einmal beim Verbraucher. Keine andere Technologie unterliege einer solchen Doppelbelastung, weshalb sich auch der Bundesrat für eine Änderung der Gesetzeslage ausgesprochen habe, so das IWR.


Verbände: Energiespeicher sind keine Letztverbraucher

Der BEE hat die Bundesregierung nun gemeinsam mit weiteren Verbänden wie dem Bundesverband Energiespeicher (BVES) und dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in einem Brief dazu aufgefordert, im Zuge des Strommarktgesetzes, welches das Kabinett im November auf den Weg gebracht hat, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Speicherung von Energien zu verbessern. Speicher dürften nicht länger als Letztverbraucher eingestuft werden, so der Appell der Verbände. Somit würden nur noch einmal Entgelte für den Stromtransport anfallen.


Wettbewerbsnachteile für deutsche Speicherbetreiber

Eine solche Entlastung des Speichermarktes würde auch die Wettbewerbsbedingungen im europäischen Vergleich verbessern, heißt es weiter. Denn im Moment haben deutsche Speicheranlagenbetreiber deutliche Wettbewerbsnachteile, da in anderen europäischen Ländern keine oder nur geringe Netzentgelte für die Speicherung von Strom anfallen. Gleiche Wettbewerbsbedingungen seien jedoch die zentrale Voraussetzung für einen gesamteuropäischen Energiebinnenmarkt.