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Keine Schlupflöcher für Atomkonzerne

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Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung verhindern, dass Energiekonzerne ihre Kosten für den Atomausstieg umgehen. Wie aus verschiedenen Medienberichten hervorgeht, arbeitet das Wirtschaftsministerium derzeit an einem Entwurf zur Neuregelung des Konzernhaftungsgesetzes.

Vier Kühltürme Atomkraftwerk
Ein neues Gesetz soll es Kraftwerksbetreibern schwerer machen, Rückstellungskosten zu umgehen.
Konkret soll der Gesetzesentwurf sicherstellen, dass Kraftwerksbetreiber auch bei Umstrukturierungen ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Auch wenn Konzerne ihr Atomgeschäft in neue Gesellschaften auslagern, sollen sie weiterhin für die Rückbaukosten der Atommeiler und die Entsorgung radioaktiver Abfälle haften.

Derzeit ist es gesetzlich so geregelt, dass nach einer Unternehmensspaltung die sogenannte gesamtschuldnerische Nachhaftung nach fünf Jahren endet. Somit wären die Mutterkonzerne nach Ablauf dieser Frist nicht mehr für die Atomausstiegskosten verantwortlich. Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Energieunternehmen auch über die fünf Jahre hinaus haftbar zu machen. Wann die Neuregelung verabschiedet wird, gab das Ministerium bisher nicht bekannt.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bewertete das Gesetzesvorhaben als äußerst positiv. Zusätzlich fordert Thorben Becker, Leiter des BUND-Klimaschutzteams, die Regierung auf, den Atomausstieg durch einen öffentlich-rechtlichen Fonds abzusichern. Nur so könne garantiert werden, dass die Steuerzahler nicht die Pflichten der Energieriesen übernehmen müssen.