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Atomausstieg Energiekonzerne können mit Entschädigungen rechnen

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Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag entschieden, dass die Energieriesen Eon, RWE und Vattenfall wegen des Atomausstiegs von der Regierung entschädigt werden müssen. Die Konzerne hatten auf Schadensersatz geklagt und nun in Karlsruhe Recht bekommen.

Atomkraftwerk: Kommission erarbeitet Vorschlag zur Finanzierung des Atomausstiegs.
Eon, Vattenfall und RWE können bis 2018 mit Entschädigungen rechnen.
Laut Urteil sollen die Energieunternehmen bis Juni 2018 eine „angemessene“ Entschädigung erhalten. Mit der Entscheidung steht noch kein fester Entschädigungsbetrag fest, das Urteil ebnet lediglich Grundlagen für außergerichtliche Einigungen oder weitere Gerichtsverfahren.
 

Geforderter Schadensersatz in Milliardenhöhe

Nach dem Reaktorunglück in Fukushima 2011 beschloss die damalige schwarz-gelbe Regierung einen beschleunigten Ausstieg aus der Atomkraft. Daraufhin wurden die Laufzeitverlängerungen der 17 deutschen Kernkraftwerke kurzfristig aufgehoben. Bis zum Jahr 2022 sollen alle Atommeiler vom Netz. Den Angaben der Atomkonzerne zufolge entstehen ihnen durch den Ausstieg Verluste in Milliardenhöhe, weshalb sie die Bundesregierung verklagten. Die Schadensersatzhöhe wird auf rund 19 Milliarden geschätzt.

Es bleibt fraglich, ob Eon, RWE und Vattenfall ihre Forderungen nun wirklich durchsetzen können. Denn gerade berät die Bundesregierung über die Aufteilung der hohen Entsorgungskosten. So ist es derzeit denkbar, dass die Konzerne ihre Klagen fallen lassen, falls der Bund die Haftungsrisiken für die Endlagerung übernimmt.