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Windkraft: Forderungen nach Ausgleich für Standortnachteil

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Südliche Bundesländer fordern bei der EEG-Förderung von Windkraftprojekten einen Ausgleich für den Standortnachteil gegenüber Bundesländern im Norden. Hintergrund ist, dass es ab 2017 einen freien Wettbewerb um die Förderung von neuen Windkraftanlagen geben soll. Wie verschiedene Medien am Donnerstag berichteten, schlagen Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen daher vor, die verfügbaren Fördermittel zu 40 Prozent in den Norden fließen zu lassen und zu 40 Prozent in den Süden. Die übrigen 20 Prozent sollen frei in den Wettbewerb gehen können.
 

Offshore-Windpark
Weil Windparks häufiger im Norden entstehen, fordern südliche Bundesländer einen Ausgleich für den Fördernachteil.
Dem regionalen Stromverbrauch müsse auch eine regionale Stromerzeugung gegenüberstehen, erklärten die Länder in einem Forderungspapier. Deshalb sei eine Zweiteilung Deutschlands in den küstennahen Norden, wo viel Wind weht, und einen südlichen Teil mit geringeren Windstärken sinnvoll. Damit wären Wertschöpfung sowie Lastenteilung gerechter verteilt. Zudem sei dies ein Beitrag zur Versorgungssicherheit, weil die meteorologische Abhängigkeit der Windstromerzeugung breiter gestreut werde.

Die für Klimaschutz und Energiethemen zuständigen Minister der Bundesländer betonen außerdem, dass dann alle möglichen Windkraft-Standorte in einer deutschlandweiten Auktion angeboten werden. So bleibe ein wettbewerbsstarker Markt gewährleistet, heißt es im Forderungspapier.

Des Weiteren schlagen die Länder vor, die Vergütungssystematik des EEG weiter an die regionalen Gegebenheiten anzupassen. Beispielweise könnte die Grundvergütung im EEG gesenkt werden. Etwa, indem windstarken Standorten die Anfangsvergütung für eingespeisten Strom über eine kürzere Dauer als bisher gezahlt wird.