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Vermieter muss Heizöl nicht beim günstigsten Anbieter kaufen

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Mieter können von ihrem Vermieter nicht verlangen, Heizöl immer vom günstigsten Lieferanten zu beziehen. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Berlin hervor, von dem die Welt berichtet. Der Vermieter ist allerdings verpflichtet, sich über die aktuellen Heizölpreise zu informieren und „wirtschaftlich zu handeln“.

Heizöllieferung: Vermieter muss Heizölpreise vergleichen.
Das Landgericht Berlin hat entschieden: Der Vermieter darf den Heizöllieferanten frei wählen.
Eine Mieterin hatte sich geweigert, die Nachzahlung aus der Heizkostenabrechnung ihres Vermieters zu leisten. Der Vermieter habe das Heizöl zu teuer eingekauft und somit nicht wirtschaftlich gehandelt. Das Gericht sah jedoch kein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot. Der Vermieter müsse das Heizöl nicht unbedingt vom günstigsten Anbieter beziehen. Es reiche aus, wenn er sich über die aktuellen Durchschnittspreise für Heizöl informiere, „um die Angemessenheit des dann ausgewählten Angebots zu beurteilen“.


Beim Heizölkauf ist nicht allein der Preis entscheidend

Dies habe der Vermieter im aktuellen Fall getan. Die Heizölpreise seines Lieferanten lagen im mittleren Bereich. Das Gericht stellte klar, dass es beim Heizölkauf nicht nur auf den Preis ankomme, sondern zum Beispiel auch die Zuverlässigkeit des Lieferanten oder langjährige Geschäftsbeziehungen zum Anbieter eine Rolle spielen.


Mieter und Vermieter sollten regelmäßig Heizölpreise vergleichen

Bei den Heizölpreisen gibt es große Unterschiede. In Berlin etwa sind 100 Liter Heizöl beim günstigsten Anbieter knapp zehn Euro billiger als beim teuersten Lieferanten. Auch als Mieter sollte man regelmäßig Heizölpreise vergleichen, um beurteilen zu können, ob man nicht tatsächlich zu viel an Heizkosten bezahlt. Denn auch wenn der Vermieter nicht verpflichtet ist, das Heizöl beim günstigsten Anbieter zu kaufen, müsse er immer wirtschaftlich handeln, so das Landgericht Berlin.