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BGH-Urteil: Energiepreiserhöhung muss binnen drei Jahren angefochten werden
| rar
Verbraucher, die zu viel für Energie gezahlt haben, müssen ihr Geld innerhalb von drei Jahren zurückfordern - danach erlischt ihr Anspruch. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Medienberichten vom Mittwoch zufolge gilt diese Frist auch dann, wenn die Tariferhöhungen unrechtmäßig waren. Das Urteil gilt sowohl für Strom- als auch für Gaskunden.

BGH-Richter haben entschieden, dass Energiepreiserhöhungen binnen drei Jahren angefochten werden müssen.
Im vorliegenden Fall hatte ein Kunde gegen einen Sonderkundenvertrag geklagt, dessen sukzessive Preiserhöhungen zum Teil bereits zehn Jahre zurücklagen. Der Tarif kostete zunächst 2,15 Cent je Kilowattstunde (kWh) im Jahr 1997 und steigerte sich bis zum April 2007 auf 4,31 Cent/kWh. Rechtlich waren Preiserhöhungen in dem Tarif jedoch nicht wirksam, weswegen der Kläger insgesamt 1.523 Euro von dem Anbieter zurückforderte. Nach Einschätzung der Karlsruher Richter kam der Einspruch des Klägers jedoch deutlich zu spät.
Kritik an der aktuellen BGH-Entscheidung kommt von den Verbraucherschützern: Jürgen Schröder, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bemängelt, dass die Versorger bezüglich Preiserhöhungen nun „freie Hand“ hätten. Er ist außerdem der Meinung, dass die Verbraucherrechte gegenüber den Versorgern durch das Urteil weiter beschnitten werden.
Bereits im vergangenen Jahr hatten der BGH entschieden, dass unwirksamen Preiserhöhungen in Sonderverträgen binnen drei Jahren widersprochen werden muss. Damals ging es jedoch lediglich um Preisklauseln die nicht ausreichend genug begründet und dem Kunden erklärt wurden. Dennoch hat sich das oberste deutsche Zivilgericht an dieser Entscheidung orientiert.
Kritik an der aktuellen BGH-Entscheidung kommt von den Verbraucherschützern: Jürgen Schröder, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bemängelt, dass die Versorger bezüglich Preiserhöhungen nun „freie Hand“ hätten. Er ist außerdem der Meinung, dass die Verbraucherrechte gegenüber den Versorgern durch das Urteil weiter beschnitten werden.
Bereits im vergangenen Jahr hatten der BGH entschieden, dass unwirksamen Preiserhöhungen in Sonderverträgen binnen drei Jahren widersprochen werden muss. Damals ging es jedoch lediglich um Preisklauseln die nicht ausreichend genug begründet und dem Kunden erklärt wurden. Dennoch hat sich das oberste deutsche Zivilgericht an dieser Entscheidung orientiert.
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