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Schlichtungsstelle Energie zieht erste Bilanz

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Die Schlichtungsstelle Energie wurde im November 2011 geschaffen, um bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgern zu vermitteln. Jetzt zog die Einrichtung eine Bilanz ihrer Tätigkeit in den ersten Monaten. Rund 90 Schlichtungsverfahren wurden demnach bereits abgeschlossen.

Fast ein Drittel aller Beschwerden bei der Schlichtungsstelle Energie drehten sich um Abrechnungen.
Fast ein Drittel aller Beschwerden bei der Schlichtungsstelle Energie drehten sich um Abrechnungen.
Dabei gelang entweder eine einvernehmliche Einigung zwischen den Beteiligten oder es wurden Schlichtungsempfehlungen ausgesprochen. Dazu kommen rund 250 Fälle, in denen die Schlichtungsstelle eine Einigung zwischen Versorger und Verbraucher erzielen konnte, ohne dass ein förmliches Verfahren eingeleitet werden musste. Weitere 250 Verbraucheranfragen mussten abgewiesen werden, weil sie nicht im Zuständigkeitsbereich der Schlichtungsstelle lagen.

Vor allem zwei Themenbereiche beschäftigten die Vermittler: Im November und Dezember 2011 ging es in 31 Prozent der Fälle um Bonuszahlungen, 30 Prozent der Schlichtungsanträge drehten sich um Streitigkeiten über Abrechnung und Abschlagszahlungen. Probleme beim Lieferantenwechsel kamen auf einen Anteil von 15 Prozent. "Die Erfahrungen aus den ersten Wochen der Schlichtungsstelle Energie zeigen, dass seitens der Verbraucher das Bedürfnis besteht, Beschwerden außergerichtlich zu lösen", heißt es im ersten Tätigkeitsbericht der Einrichtung.

Energiekunden können sich an die unabhängige Schlichtungsstelle wenden, wenn sie sich zuvor erfolglos bei ihrem Anbieter beschwert haben. So sieht es das im vergangenen Jahr novellierte Energiewirtschaftsgesetz vor. Die Empfehlungen der Schlichter sind allerdings nicht bindend. Verfahrenskosten fallen für Verbraucher nicht an, sie müssen vom Energieversorger getragen werden. In den vergangenen Wochen wurden mehrfach Berichte laut, wonach einzelne Stromanbieter Kunden verklagen, die eine Schlichtung beantragen. Sobald Klage eingereicht wird, darf die Schlichtungsstelle nicht mehr tätig werden und es fallen keine Kosten an. Die betroffenen Unternehmen wiesen die Berichte zurück.