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Landesentwicklungsplan: NRW will Fracking verbieten

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Fracking soll in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich verboten werden. Das sieht der neue Landesentwicklungsplan vor, dessen wichtigste Eckpunkte Staatskanzleichef Franz-Josef Lersch-Mense (SPD) am Montag bekannt gab. Der Landesentwicklungsplan soll im Herbst verabschiedet werden.

MCdS Franz-Josef Lersch-Mense, Foto: Land NRW/ M. Hermenau
Kein Fracking in NRW, fordert Staatskanzleichef Franz-Josef Lersch-Mense. Foto: Land NRW/ M. Hermenau
Die Gewinnung von Erdgas mithilfe der Fracking-Technologie, bei welcher Gestein aus großer Tiefe durch den Einsatz eines Wasser-Sand-Gemisches, aufgebrochen wird, dem Chemikalien beigefügt sind, ist äußerst umstritten. Sie dürfe in NRW nicht angewendet werden, weil durch ihren Einsatz „erhebliche Beeinträchtigungen des Menschen und seiner Umwelt zu besorgen sind und die Reichweite hiermit verbundener Risiken derzeit nicht abschätzbar ist“, heißt es Medienberichten zufolge in dem Entwurf.
 

Bau neuer Kohlekraftwerke wird nicht reguliert

Anders als beim Fracking sieht der Entwurf nicht vor, den Bau neuer Kohlekraftwerke zu verbieten, obwohl an den Klimaschutzzielen der rot-grünen Landesregierung festgehalten wird. Denn der Landesentwicklungsplan reguliere Flächennutzung, und Flächen für neue Kohlekraftwerke müssten in NRW nicht eingeplant werden, zitieren die Westfälischen Nachrichten den Staatskanzleichef. Momentan würden Genehmigungsverfahren für die beiden milliardenschweren Kohlekraftwerke Datteln 4 und BOA-Plus laufen. Daneben gebe es keine weiteren Planungen in diese Richtung, so Lersch-Mense.
 

Nur Empfehlungen zum Flächenverbrauch für Windenergie

Beim Thema Windenergie, deren Anteil an der Stromversorgung in NRW bis 2020 von derzeit  vier auf 15 Prozent ansteigen soll, empfiehlt der Plan, Flächen sparsam in Anspruch zu nehmen.  Der tägliche Verbrauch freier Flächen soll bis 2020 auf maximal fünf Hektar begrenzt werden. Hier handelt es sich jedoch nur um einen sogenannten Grundsatz. Diese sind – im Gegensatz zu den „Zielen“ – nicht verbindlich.
 

CDU-Fraktion: LEP ist ein „Verhinderungsplan“

Der Landesentwicklungsplan (LEP) legt die Rahmenbedingungen für die Flächennutzung eines Bundeslandes fest. Der aktuelle LEP Nordrhein-Westfalens wurde zu Beginn der 90er Jahre verabschiedet und soll nun durch einen neuen ersetzt werden. Der Verabschiedung gehen jahrelangen Beratungen und Austausch mit Bürgern, Kommunen und Verbänden voraus. Der nordrhein-westfälische Landtag will den Landesentwicklungsplan spätestens nach der Sommerpause beschließen. Auf die Stimmen der CDU-Fraktion kann die rot-grüne Landesregierung dann wohl nicht zählen – diese kritisierte den LEP bereits als „Verhinderungsplan“, berichtet der WDR.