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Heizöl-Händler wollen gegen neue Widerruf-Regelung vorgehen

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Der Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen, Uniti, hat angekündigt, gegen die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Heizölbestellung vorzugehen. Wie die Süddeutsche Zeitung am Sonntag online berichtete, hat der Uniti-Geschäftsführer Elmar Kühn angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen.
 

Gesetzbuch mit Hammer
Heizöl-Händler wollen gegen das BGH-Urteil klagen, das Kunden ein Widerrufsrecht bei Heizöl-Bestellungen einräumt.
Zuvor müssen sich die Karlsruher Richter mit einer Anhörungsrüge beschäftigen: Der vom BGH-Urteil direkt betroffene Heizöl-Händler will prüfen lassen, ob der BGH zu einer Entscheidung über das Widerrufsrecht überhaupt befugt war. Unter Umständen hätte der BGH den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorlegen müssen. Experten rechnen jedoch mit einer Ablehnung des Vorwurfs.
 

Heizöl-Widerruf eine „unfaire Risikoverteilung“

Das BGH-Urteil führe zu einer "unfairen Risikoverteilung" und die Händler müssten den Schaden tragen, kritisierte Kühn. Schließlich kauften die Händler zeitnah beim Großhandel oder in der Raffinerie ein, sobald Kunden eine Bestellung aufgeben. Die Lieferung erfolge dann jedoch erst einige Zeit später – die Händler laufen dank der neuen Widerrufsmöglichkeit Gefahr, auf dem Heizöl sitzen zu bleiben, da diese ihre Bestellung wiederum nicht stornieren könnten. "Bei massenhaften Stornierungen kann das sehr bitter werden", mahnte Kühn. Heizöl unterliege ständigen Preisschwankungen und sei dadurch kein einfach zu kalkulierendes Produkt.
 

Heizöl-Händler kennen das Risiko

Die Verbraucherschutzzentrale Hamburg hingegen begrüßte die Entscheidung. "Jeder Händler, der den Vertriebsweg per Internet, Telefon oder Fax nutzt, muss sich mit der neuen Widerrufsmöglichkeit abfinden", erklärte Günter Hörmann, der  Sprecher der Hamburger Verbraucherschützer. Kunden müssten auch hier die Möglichkeit haben, ihren Kauf zu überdenken.
 

Heizöl derzeit gleichbleibend günstig

Die BGH-Entscheidung zum Heizöl wurde bereits Mitte August gefällt. Bislang haben noch nicht viele Kunden von der Widerrufsmöglichkeit Gebrauch gemacht, heißt es im SZ-Bericht. Ein Grund könnte die Urlaubszeit sein, in der viele Verbraucher vereist sind. Ein anderer Grund könnten auch die derzeit niedrigen Preise für Heizöl sein.
 

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