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Klage vor EuGH auf EEG-Förderung im Ausland

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Innerhalb der EU könnte die nationale EEG-Vergütung künftig auch ausländischen Ökostrom-Erzeugern zustehen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich derzeit mit der Klage eines finnischen Windkraftbetreibers, der von Schweden EEG-Vergütung für seinen dort erzeugten Ökostrom verlangt. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am Donnerstag berichtete, sprach EuGH-Generalanwalt Ives Bot in seinem Schlussantrag von einem Verstoß gegen den Grundsatz des freien EU-Warenverkehrs, sollten Ökostromerzeuger aus dem EU-Ausland von der nationalen Förderung ausgeschlossen werden.
 

Statue der Justitia mit Waage und Schwert
Finnischer Windkraftbetreiber klagt vor dem EuGH auf EEG-Vergütung in Schweden.
Die Vertreter Schwedens argumentieren hingegen, dass ein Staat die Kontrolle über seinen Energiemix verlieren könnte, sollte die Förderung nicht länger auf inländische Unternehmen beschränkt werden dürfen. Generalanwalt Bot fordert indes, die ungleiche Behandlung innerhalb der nächsten zwei Jahre aufzuheben. Das Urteil wird Anfang Juli erwartet. Der FAZ zufolge stehen die Chancen für Schweden jedoch schlecht: Die Luxemburger Richter folgen in ihrem Urteil meist dem Plädoyer des Generalanwalts.

Urteilt der EuGH zugunsten des finnischen Unternehmens, könnten auch die deutschen Netzbetreiber dazu verpflichtet werden, ausländischen Betreibern die Einspeisevergütung zu zahlen. Wie das Centrum für europäische Politik (cep) am Donnerstag mitteilte, ermöglicht es das EU-Recht derzeit, die Ökostromförderung lediglich auf nationale Erzeuger zu beschränken. Ist Klage des finnischen Windkraftbetreibers jedoch erfolgreich, wäre diese Regelung laut cep-Energieexperte Götz Reichert nicht mehr zu halten.

Wie die FAZ berichtet, sieht  Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) das Verfahren vor dem EuGH bislang gelassen. Schließlich sei zunächst das schwedische Fördersystem betroffen und der Ausgang des Verfahrens noch komplett offen. Er hat in Deutschland gerade mit der geplanten EEG-Reform zu kämpfen. Viele von ihm geplante Punkte sind hierzulande jedoch umstritten, wie etwa die geplante Beteiligung der Eigenstromerzeugung an der EEG-Umlage.