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Preiserhöhungen der Grundversorger offenbar teilweise unzulässig
| sho
Die deutschen Energieversorger haben ihre Kunden in der Vergangenheit anscheinend nicht ausreichend über Anlass, Voraussetzungen und Umfang von Preiserhöhungen informiert. Das geht Medienberichten zufolge aus einem Gutachten des europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor. Demnach verstoßen die derzeitigen Regelungen zu Preisänderungen gegen europäisches Recht. Sollten die Luxemburger Richter den Empfehlungen von EuGH-Generalanwalt Nils Wahl folgen und die bestehenden Regelungen kippen, könnten Verbraucher betroffene Preiserhöhungen rückwirkend anfechten.

Laut EuGH-Gutachten sind einige Preiserhöhungen von Grundversorgern möchlicherweise unwirksam.
Dem Gutachten zufolge informieren die Energieversorger ihre Kunden in der Grundversorgung nach deutschem Recht zwar rechtzeitig - laut den Vorgaben der Europäischen Union müssen sie die Erhöhungen jedoch auch begründen. Das sei in vielen Fällen nicht geschehen.
Fallen die deutschen Regelungen in Luxemburg durch, würden vor allem Kunden profitieren, die zwischen 2005 und 2008 einen Grundversorgungsvertrag für Strom oder Gas abgeschlossen haben. Dazu zählen etwa alle Verbraucher, die aufgrund eines Umzugs in die Grundversorgung gefallen sind und dadurch automatisch einen Standardvertrag erhielten, ohne diesen selbst aktiv gewählt zu haben. Mit einem Urteil der EuGH-Richter ist jedoch frühestens in einigen Monaten zu rechnen.
Ursprünglich hatten zwei Verbraucher gegen vermeintlich undurchsichtige Preiserhöhungen ihrer Energieversorger geklagt. Der zuständige Bundesgerichtshof verwies jedoch beide Fälle an den EuGH. Nach Einschätzung von Rechtsexperten stehen die Chancen gut, dass der EuGH die derzeitige Preiserhöhungspraxis kippt. In einem ähnlichen Fall bezüglich einer Neuregelung bei Sondervertragskunden aus dem Jahr 2013 hatte das Gericht ebenfalls zugunsten der Verbraucher entschieden.
Fallen die deutschen Regelungen in Luxemburg durch, würden vor allem Kunden profitieren, die zwischen 2005 und 2008 einen Grundversorgungsvertrag für Strom oder Gas abgeschlossen haben. Dazu zählen etwa alle Verbraucher, die aufgrund eines Umzugs in die Grundversorgung gefallen sind und dadurch automatisch einen Standardvertrag erhielten, ohne diesen selbst aktiv gewählt zu haben. Mit einem Urteil der EuGH-Richter ist jedoch frühestens in einigen Monaten zu rechnen.
Ursprünglich hatten zwei Verbraucher gegen vermeintlich undurchsichtige Preiserhöhungen ihrer Energieversorger geklagt. Der zuständige Bundesgerichtshof verwies jedoch beide Fälle an den EuGH. Nach Einschätzung von Rechtsexperten stehen die Chancen gut, dass der EuGH die derzeitige Preiserhöhungspraxis kippt. In einem ähnlichen Fall bezüglich einer Neuregelung bei Sondervertragskunden aus dem Jahr 2013 hatte das Gericht ebenfalls zugunsten der Verbraucher entschieden.
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