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Erneuerbare Energien Gipfel zu EEG-Reform: Das wurde beschlossen

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Bund und Länder haben bei einem Treffen im Kanzleramt am Dienstagabend über eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) diskutiert. In weiten Teilen konnte man sich einigen, Streitpunkt bleibt jedoch die Ökostromerzeugung aus Biomasse.

Solaranlage: EEG-Reform begrenzt Ausbau von Ökostrom
Für Solarenergie und Windkraft haben sich Regierung und Länder auf einen Zubaukorridor geeinigt.

Vor allem Bayern plädierte dafür, dass jährlich Biomassekraftwerke mit einer Gesamtleistung von 250 Megawatt gebaut werden können. Diese Forderung konnte Bayern jedoch nicht durchsetzen. Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) habe daraufhin das Treffen im Streit vorzeitig verlassen, heißt es aus Medienberichten.
 

Maximalgrenzen für Solarenergie und Windkraft stehen fest

In anderen Punkten des Gesetzes hat man sich jedoch geeinigt. So sollen größere Ökostromprojekte künftig nur noch per Ausschreibungen vergeben werden. Ausnahmen sind kleine Anlagen, etwa Photovoltaikanlagen mit einer Kapazität von unter 750 Kilowatt. Verbände und Bürgerinitiativen hatten ursprünglich eine Grenze von einem Megawatt gefordert. Für die Solarenergie hat man sich auf eine Zubaugrenze von 2.500 Megawatt geeinigt, das heißt, es dürfen jährlich Neuanlagen bis zu dieser maximalen Gesamtleistung gebaut werden.

Für Windenergie wurde eine Grenze von 2.800 Megawatt festgelegt – ein kleiner Erfolg für die Branche, die sich heftig gegen den ursprünglich geplanten Zubaukorridor von 2.500 Megawatt gewehrt hatte. Allerdings ist bei den 2.800 Megawatt das sogenannte Repowering, also das Ersetzen älterer Anlagen durch neue, miteingeschlossen.
 

Überlastung der Stromnetze soll vermieden werden

Beschlossen wurden auch zwei Netzengpassgebiete. In den betroffenen Gebieten kann die Bundesnetzagentur die Ausschreibungsmenge reduzieren, wenn das Stromnetz übermäßig belastet wird. So sollen Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) zufolge der Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Stromnetze besser aufeinander abgestimmt werden. Aus demselben Grund sollen nur etwa 60 Prozent der bundesweiten Windenergie in Norddeutschland produziert werden.

Gabriel setzte sich damit gegen Länder wie Schleswig-Holstein, aber auch Baden-Württemberg durch. Baden-Württembergs Energieminister Franz Untersteller (Grüne) kritisierte der Süddeutschen Zeitung gegenüber, die Stromleitungen würden für Strom aus alten Braunkohlekraftwerken freigehalten, während der Ausbau der Erneuerbaren Energien gebremst wird.
 

Insgesamt starke Begrenzung des Ökostromausbaus vorgesehen

Der Gesetzesentwurf sieht außerdem für 2025 ein Ausbauziel von 40-45 Prozent Ökostrom an der gesamten Strommenge vor. Schon jetzt liegt der Ökostromanteil bei 33 Prozent und würde bei gleichbleibendem Ausbau 45 Prozent im Jahr 2025 weit übertreffen. Die Begrenzung des Zubaus rief heftige Kritik bei Opposition und Umweltverbänden hervor. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Oliver Krischer, sagte, das Gesetz gebe die Klimaschutzziele faktisch auf und reduziere den Erneuerbaren-Ausbau ohne Not drastisch. Greenpeace nannte den EEG-Entwurf einen „Verrat am Geist des Pariser Klimaabkommens“.
 

Neues EEG soll 2017 in Kraft treten

Der Gipfel am Dienstag war bereits der zweite Versuch von Bund und Ländern, sich endgültig auf eine EEG-Reform zu einigen. Über den Entwurf soll nun am 8. Juni im Kabinett beraten werden. Das Gesetz soll dann nach der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden und Anfang 2017 in Kraft treten. 

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