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EnBW verklagt Manager auf Schadensersatz in Millionenhöhe

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EnBW verklagt drei seiner ehemaligen und einen amtierenden Manager aufgrund möglicher Pflichtverletzungen auf Schadensersatz. Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) am Dienstag berichtet, sollen sie mögliche Scheingeschäfte mit dem russischen Geschäftsmann Andrey Bykov wissentlich zugelassen haben. Auch von Bykov selbst fordert der baden-württembergische Energiekonzern Schadensersatz in Höhe von 130 Millionen Euro.

Statue der Justitia mit Waage und Schwert
Energieriese EnBW klagt gegen vier Manager und fordert Schadensersatz in Millionenhöhe.
Bei den fraglichen Geschäften handelt es sich um vereinbarte Gas- und Uranlieferungen, für die EnBW Geld an Bykovs Tochterunternehmen in der Schweiz überwiesen hat. Trotz der Zahlungen trafen die Lieferungen nicht im vereinbarten Umfang ein. Bykov behauptet indes, dass es sich um von dem Energiekonzern gewünschte Scheingeschäfte gehandelt habe, um Beziehungen zur russischen Geschäftswelt zu pflegen.

Das Landgericht Heidelberg muss nun ab dem heutigen Dienstag über eine mögliche Mitschuld des ehemaligen EnBW-Technikvorstandes Thomas Hartkopf entscheiden. Er war zwischen 2002 und 2007 im Vorstand des Konzerns sowie Aufsichtsratsmitglied des Tochterunternehmens, mit dem in jener Zeit auch die Verträge mit Bykov verhandelt wurden. Aus Sicht von EnBW habe Hartkopf daher seine Pflichten als Aufsichtsrat verletzt. Dafür soll er nun Schadensersatz in Höhe von rund 26 Millionen Euro leisten. Hartkopf bestreitet die Vorwürfe.

Laut dem SZ-Bericht gilt der Prozess in Heidelberg als Startschuss zur Aufarbeitung eines der größten deutsch-russischen Wirtschaftsskandale der vergangenen Jahre. Neben dem Verfahren gegen Hartkopf, verklagt EnBW auch seine ehemaligen Atommanager Wolfgang Heni und Konrad Schauer sowie den aktuell amtierenden Vorstand Hans-Josef Zimmer. Auch sie sollen ihre Manager-Pflichten verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt indes ebenfalls gegen sieben Manager des Energiekonzerns. Grund ist der Verdacht auf Untreue und Steuerhinterziehung.