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EEG-Reform Streit um Förderung von Biogasanlagen beigelegt

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Am Dienstagabend hatten sich Bund und Länder auf eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes geeinigt. Nur ein Punkt blieb strittig und führte sogar dazu, dass der bayerische Ministerpräsident das Treffen vorzeitig verlies: Die Förderung von Ökostrom aus Biomasse. Nun wurde Medienberichten zufolge auch hier eine Einigung erzielt. 

Biogasanlage: Einigung über Fördermenge für Biomasse erzielt.
Die Förderung von Biogasanlagen war ein Streitpunkt des EEG.
Bei einer Sitzung des Koalitionsausschusses am Mittwochabend wurde beschlossen, dass statt wie ursprünglich geplant 100 Megawatt in den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes jährlich Biogasanlagen mit einer Gesamtleistung von 150 Megawatt gefördert werden. Dies berichten die Thüringer Allgemeine sowie das Portal klimaretter.info. Ab 2020 wird die Menge auf 200 Megawatt erhöht.
 

Biomasse wichtiges Standbein für Landwirte

Damit setzten sich die Bundesländer Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen gegen die Pläne der Bundesregierung durch. Die drei Bundesländer hatten sich für ein Ausschreibungsmodell mit hoher Fördermenge eingesetzt. Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) betonte, die Bioenergie sei nicht nur ein zentraler Baustein für eine klimafreundliche Strom- und Wärmeversorgung, sondern für viele Landwirte in Thüringen auch ein zweites Standbein. Die neue Regelung sei „gut für die Landwirte, gut für die Energiewende und gut für das Klima“.
 

Perspektive auch für bestehende Biogasanlagen

Dem Thüringer Umweltministerium zufolge können sich auch Bestandsanlagen an den kommenden Ausschreibungen beteiligen. Für viele bestehende Biogasanlagen läuft die Förderung im Jahr 2020 aus. Jetzt gebe es auch für diese Anlagen eine verlässliche wirtschaftliche Perspektive über 2020 hinaus, sagte Siegesmund. Die Biogasanlagen, in denen Ökostrom produziert wird, kamen 2014 auf eine Gesamtleistung von 8.800 Megawatt.