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EU-Kommission gibt Weg für die EEG-Reform frei
| rar
Die deutsche Bundesregierung hat sich mit der EU-Kommission auf einen Kompromiss für die EEG-Reform geeinigt. Vorangegangen war ein Streit um einige Reformpläne Deutschlands. Medienberichten zufolge drohen stromintensiven Industriebetrieben nun etwa keine milliardenschweren Rückzahlungen von bereits gewährten EEG-Rabatten mehr - lediglich ein Bruchteil wird fällig. Damit ist der Weg für die Gesetzesnovelle frei, die am 1. August 2014 in Kraft treten soll.

Bundesregierung und EU-Kommission einigen sich im EEG-Streit auf Kompromisslösungen.
Beide Parteien einigten sich darauf, dass etwa 350 der derzeit über 2.000 begünstigten Unternehmen voraussichtlich insgesamt 30 Millionen Euro nachzahlen müssen - jedoch nur für die Jahre 2013 und 2014. Die Rabatte aus diesem Zeitraum belaufen sich allein auf insgesamt etwa zehn Milliarden Euro. Die Kompromisssumme sei damit bescheiden ausgefallen, zeigt sich Bundeswirtschaftssekretär Rainer Baake zufrieden.
Ohne die Einigung hätten die Rabatte für das kommende Jahr auf der Kippe gestanden. Da die EU-Kommission den besonderen Ausgleichsregelungen des EEG zustimmen muss, hätte die Frist zur Zustimmung verstreichen können. Die deutsche Regierung ist im Gegenzug einer Forderung der Kommission nachgekommen: Ab 2017 dürfen sich auch ausländische Firmen an Ausschreibungen für EEG-geförderten Ökostrom beteiligen – insgesamt 200 Megawatt Erzeugungsleistung können ab dann als Importstrom aus dem Ausland vergütet werden.
EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia dementierte indes Gerüchte über ein Zerwürfnis zwischen Brüssel und der deutschen Bundesregierung: Die Probleme seien sehr klein und eher technischer Natur gewesen. Beide Parteien hätten sich ohne große Schwierigkeiten einigen können.
Ohne die Einigung hätten die Rabatte für das kommende Jahr auf der Kippe gestanden. Da die EU-Kommission den besonderen Ausgleichsregelungen des EEG zustimmen muss, hätte die Frist zur Zustimmung verstreichen können. Die deutsche Regierung ist im Gegenzug einer Forderung der Kommission nachgekommen: Ab 2017 dürfen sich auch ausländische Firmen an Ausschreibungen für EEG-geförderten Ökostrom beteiligen – insgesamt 200 Megawatt Erzeugungsleistung können ab dann als Importstrom aus dem Ausland vergütet werden.
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