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EEG-Anpassung für Bioenergie und Schienen-Verkehrsbetriebe
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Die Biogas-Branche und Schienen-Verkehrsbetriebe profitieren ab Januar 2015 von einer Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Wie der Branchen-Nachrichtendienst des Internationalen Wirtschaftsforums Regenerative Energien (IWR) am Freitag berichtete, hat der Bundestag am Donnerstag unter anderem beschlossen, den finanziellen Bestandsschutz für die Vergütung von Strom aus Biogasanlagen anzupassen. Zudem können neue Schienenbahn-Betriebe künftig auch Rabatte bei der EEG-Umlage beantragen.

Die vom Bundestag beschlossenen EEG-Anpassungen bringen Vorteile für Biogas-Branche und den Schienen-Verkehr.
Die Anpassungen an der EEG-Novelle vom August dieses Jahres waren notwendig geworden, um mehr Rechtssicherheit für bestehende Biogasanlagen zu schaffen. So klärte das Parlament mit dem EEG-Änderungsgesetz auch offene Punkte hinsichtlich der Bemessungsleistung, welche die Vergütungshöhe für Strom aus Biogasanlagen bestimmt. Außerdem wurde eine Anpassung hinsichtlich der Wärmenutzungspflicht bei Direktvermarktung beschlossen: Die unter dem EEG 2012 in Betrieb genommenen Anlagen, deren Betreiber den Strom direkt vermarkten, sind damit weiterhin von der Wärmenutzungspflicht befreit.
Durch die letzte EEG-Reform waren die beiden Branchen finanziell benachteiligt worden, was potenzielle Investoren für Neuanlagen abschrecken könnte. Die jeweiligen Branchenverbände begrüßten die Anpassungen entsprechend. Die Neuregelungen seien ein wichtiges Zeichen für den Grundsatz des Bestandsschutzes, sagte der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas, Dr. Claudius da Costa Gomez. Betreiber von bestehenden Biogasanlagen müssen dadurch nicht mehr damit rechnen, dass ihnen die Vergütungen gekürzt werden.
Weitreichendere Änderungsanträge der Bundestagsfraktion der Grünen waren indes abgelehnt worden. Unter anderem sollten Privilegierungen von Biomasseanlagen aus 2012, die in der damals gültigen EEG-Fassung gewährt wurden, auch unter weiterhin gelten. Zudem forderte die Partei, für mehrere Anlagen eine anteilige Direktvermarktung zu ermöglichen, die über eine Messeinrichtung abgerechnet wird. Die EEG-Novelle hatte nach Ansicht der Grünen-Fraktion eine unklare Rechtslage geschaffen.
Durch die letzte EEG-Reform waren die beiden Branchen finanziell benachteiligt worden, was potenzielle Investoren für Neuanlagen abschrecken könnte. Die jeweiligen Branchenverbände begrüßten die Anpassungen entsprechend. Die Neuregelungen seien ein wichtiges Zeichen für den Grundsatz des Bestandsschutzes, sagte der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas, Dr. Claudius da Costa Gomez. Betreiber von bestehenden Biogasanlagen müssen dadurch nicht mehr damit rechnen, dass ihnen die Vergütungen gekürzt werden.
Weitreichendere Änderungsanträge der Bundestagsfraktion der Grünen waren indes abgelehnt worden. Unter anderem sollten Privilegierungen von Biomasseanlagen aus 2012, die in der damals gültigen EEG-Fassung gewährt wurden, auch unter weiterhin gelten. Zudem forderte die Partei, für mehrere Anlagen eine anteilige Direktvermarktung zu ermöglichen, die über eine Messeinrichtung abgerechnet wird. Die EEG-Novelle hatte nach Ansicht der Grünen-Fraktion eine unklare Rechtslage geschaffen.
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