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Atomsteuer: Vorläufige Rückzahlung an E.ON und RWE
| rar
Die deutschen Kraftwerksbetreiber E.ON und RWE erhalten insgesamt einen milliardenschweren Anteil der von ihnen gezahlten Atomsteuer zurück - allerdings nur vorläufig. Das berichtete Handelsblatt Online am Dienstag. Ausschlaggebend dafür ist das Urteil des Finanzgerichts Hamburg aus dem April dieses Jahres: Die zuständigen Richter hatten den Eilanträgen der Energiekonzerne stattgegeben und die Rückzahlung von insgesamt 2,2 Milliarden Euro angeordnet. Diese Zahlungen dürfen erst endgültig in den Bilanzen verbucht werden, wenn eine höchstrichterliche Entscheidung gefallen ist.

Energieriesen E.ON und RWE erhalten einen Teil der gezahlten Atomsteuer vorläufig zurück.
Ob die komplette Summe der entrichteten Atomsteuer an die Konzerne zurückgezahlt wird, muss der Bundesfinanzhof klären. Die weiteren Klagen gegen die Erhebung der Brennelementesteuer wurden an das Bundesverfassungsgericht und an den Europäischen Gerichtshof weiter verwiesen - hier stehen die Entscheidungen jedoch noch aus. Bis zu den finalen Urteilen müssen die Konzerne jedoch keine Atomsteuer zahlen.
Die Hamburger Richter hatten ihre Entscheidung im April damit begründet, dass die Abgabe keine reine Steuer für den Verbraucher darstelle, für deren Erhebung der Bund zuständig ist, sondern lediglich die Gewinne der Atomkraftwerksbetreiber abschöpfe. Zudem könnte die Brennelementesteuer mit geltendem EU-Recht kollidieren, da das EURATOM-Abkommen zwischen den Mitgliedsstaaten den diskriminierungsfreien Handel mit Kernbrennstoffen vorsieht. Dieser wird jedoch dadurch verhindert, dass die Steuer lediglich in Deutschland erhoben wird.
Betreiber von deutschen Meilern müssen seit 2011 für jedes ausgetauschte Gramm Kernbrennstoff zahlen. Ursprünglich sollte die Atomsteuer dem Bund jährlich etwa 2,3 Milliarden Euro einbringen. Doch der Atomausstieg, der beschlossen wurde, nachdem die Abgabe bereits eingeführt war, lässt die Einnahmen kontinuierlich sinken, je mehr Kernkraftwerke stillgelegt werden.
Die Hamburger Richter hatten ihre Entscheidung im April damit begründet, dass die Abgabe keine reine Steuer für den Verbraucher darstelle, für deren Erhebung der Bund zuständig ist, sondern lediglich die Gewinne der Atomkraftwerksbetreiber abschöpfe. Zudem könnte die Brennelementesteuer mit geltendem EU-Recht kollidieren, da das EURATOM-Abkommen zwischen den Mitgliedsstaaten den diskriminierungsfreien Handel mit Kernbrennstoffen vorsieht. Dieser wird jedoch dadurch verhindert, dass die Steuer lediglich in Deutschland erhoben wird.
Betreiber von deutschen Meilern müssen seit 2011 für jedes ausgetauschte Gramm Kernbrennstoff zahlen. Ursprünglich sollte die Atomsteuer dem Bund jährlich etwa 2,3 Milliarden Euro einbringen. Doch der Atomausstieg, der beschlossen wurde, nachdem die Abgabe bereits eingeführt war, lässt die Einnahmen kontinuierlich sinken, je mehr Kernkraftwerke stillgelegt werden.
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