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Kündigungsassistent Energie

Sie möchten den Energieanbieter kündigen und sich einen neuen Energietarif suchen, sind aber nicht ganz sicher, was Sie beachten müssen? Hier erfahren Sie mehr zu Kündigungsfristen, zum optimalen Wechselzeitpunkt und wie Sie einen neuen Energieanbieter finden. 

Kündigungsservice

Wenn Sie Ihren aktuellen Strom- oder Gasvertrag in Ihrem CHECK24 Kundenkonto hinterlegt haben, können Sie unseren Kündigungsservice nutzen und komplett digital kündigen. Die Anmeldung im Kundenkonto ist erforderlich.

Kündigungsservice nutzen

Die wichtigsten Informationen zur Kündigung Ihres Energieanbieters

  1. Bei einem Energieanbieterwechsel übernimmt in der Regel der neue Anbieter die Kündigung für Sie.
  2. In diesen Fällen sollten Sie selbst kündigen: 

    a) Wenn die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrags in weniger als 4 Wochen abläuft.
    b) Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung oder eines Umzugs Gebrauch machen.

  3. Sie können den Vertrag bei der örtlichen Grundversorgung jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
  4. Die Versorgungssicherheit ist auch bei einer Kündigung gewährleistet.

Energie fristgerecht kündigen - Kündigungsfrist einhalten

In diesem Beispiel hat ein Kunde im März 2020 einen Energievertrag abgeschlossen, der eine Mindestvertragsdauer von einem Jahr und eine Kündigungsfrist von 6 Wochen vorschreibt. Die Frist für die Kündigung hängt vom Lieferbeginn des Vertrags ab:

Fristgerecht Energieanbieter kündigen:
Lieferbeginn des alten Vertrags
(Mindestvertragsdauer: 1 Jahr; Kündigungsfrist: 6 Wochen)
10. März 2022
Ende der Mindestvertragsdauer: 09. März 2023
Ende der Kündigungsfrist
(Ende der Mindestvertragsdauer minus 6 Wochen)
26. Januar 2023
Mit CHECK24 fristgerecht wechseln:
(mind. 4 Wochen vor Ende der Kündigungsfrist)
bis zum 29. Dezember 2023
Lieferbeginn des neuen Vertrags:
(am Folgetag nach Ende der Mindestvertragsdauer)
10. März 2023
Hier handelt es sich um ein Beispiel. Vertragsbedingungen können variieren. Für genaue Informationen lesen Sie die AGB Ihres Energieanbieters.

Für einen bequemen Wechsel wechselt der Kunde in diesem Beispiel bis zum 26. Januar 2023 mit CHECK24 den Energieanbieter. Als gewünschten Lieferbeginn gibt er den 10. März 2023 an. CHECK24 kümmert sich um den Rest. Sollten Sie es nicht schaffen, vier Wochen vor Ende der Kündigungsfrist Energieanbieter zu wechseln, müssen Sie nach dem Wechsel beim alten Anbieter selbst kündigen.


Energieexpertin Kristin Heinrich
Kristin Heinrich
CHECK24 Energieexpertin
Letzte Änderung am 17.05.2019
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