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Rechtsschutzversicherung Scheidung

Im Jahr 2020 lag die Scheidungsrate in Deutschland bei rund 39 Prozent. Auf drei Hochzeiten kam folglich eine Scheidung. Damit steigt der Trend der Scheidungen im Vergleich zu den Eheschließungen seit 2018 leicht an.

Entscheiden sich Ehepartner für eine Trennung, stellt das häufig nicht nur eine emotionale, sondern auch eine organisatorische und finanzielle Belastung dar. Sind zusätzlich Kinder oder ein gemeinsames Haus involviert, wird eine Scheidung oftmals besonders kompliziert und langwierig.

Eine Rechtsschutzversicherung kann dabei helfen Kosten zu tragen sowie rechtliche Fragen und Ansprüche während des Scheidungsprozesses zu klären. Eine reine private Rechtsschutzversicherung übernimmt keine Kosten für die Scheidung und folgende Vereinbarungen. Dies ist ausschließlich mit dem Zusatzbaustein Ehe-Rechtsschutz möglich.

Was kostet eine Scheidung?

In Deutschland muss eine Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres vor Gericht vollzogen werden. Dazu ist mindestens ein Gerichtstermin notwendig. Außerdem muss zumindest der Ex-Partner, der die Scheidung eingereicht hat, einen Anwalt beauftragen.

Folglich setzen sich die Scheidungskosten aus den Anwalts- sowie Gerichtskosten zusammen. Deren Höhe unterscheidet sich wiederum je nach Streitwert. Dieser hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird daher für jede Scheidung individuell berechnet. Der Streitwert, auch Verfahrenswert genannt, beträgt jedoch mindestens 3.000 Euro.

Der Streitwert setzt sich unter anderem aus den folgenden Kriterien zusammen:

  • vierteljährliches Nettogehalt beider Ehepartner
  • Anzahl der abgeschlossenen Versorgungsverträge (z.B. eine Lebensversicherung)
  • Anzahl der Kinder
  • Eltern-/ Erziehungsgeld
  • Verbindlichkeiten (etwa ein KFZ-Kredit)

Die Scheidungskosten werden für ein kinderloses Paar ohne Verbindlichkeiten wie folgt berechnet:

Nettogehalt der letzten
drei Monate Partner 1
3 x 1.500 Euro

+

Nettogehalt der letzten
drei Monate Partner 2
3 x 2.000 Euro

=

gemeinsames Nettogehalt
der letzten drei Monate
10.500 Euro

Für jeden Versorgungsvertrag werden außerdem 10 Prozent zu dem gemeinsamen Nettogehalt der letzten drei Monate hinzugerechnet. Somit ergibt sich bei zwei Lebensversicherungen ein Verfahrenswert von:

gemeinsames Nettogehalt
10.500 Euro

+

Versorgungsverträge
20% x 10.500 Euro

=

Verfahrenswert
12.600 Euro

 

Im nächsten Schritt werden aus dem Verfahrenswert die Gerichts- und Anwaltskosten berechnet. Jeder Anwalt erhält eine 1,3-fache Verfahrensgebühr, 1,2-fache Terminsgebühr, Postentgeltpauschale sowie die Mehrwertsteuer von 19 Prozent.

Bei einem Verfahrenswert von 12.600 Euro ergeben sich Anwaltskosten von 4.010,30 Euro bei zwei Anwälten und Gerichtskosten von 590 Euro.

(Kosten für die erste Instanz, berechnet mit dem Scheidungskostenrechner von Smart-Rechner.de)

 

Die gesamten Scheidungskosten für die erste Instanz belaufen sich damit auf:

Anwaltskosten
4.010,30 Euro

+

Gerichtskosten
590 Euro

=

gesamte Scheidungskosten
4.600,30 Euro

Geht ein (Ex-)Partner aufgrund ungeklärter Streitfragen in Berufung und danach möglicherweise in Revision, erhöhen sich die Kosten der Scheidung. 

Scheidungskosten berechnen:

Im Internet bieten verschiedene Webseiten sogenannte Scheidungsrechner an. Mit diesen können Sie Ihren Verfahrenswert sowie Ihre Anwalts- und Gerichtskosten berechnen lassen. Außerdem können Sie sich mithilfe gesetzlicher Gebührentabellen über die Kosten einer Scheidung informieren. Hierbei sollten Sie stets auf die Aktualität der Tabelle achten.

Nach der Scheidung möchten viele Ex-Partner eine Namensänderung durchführen lassen. Dafür entfällt eine Bearbeitungsgebühr von etwa 25 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Neuausstellung verschiedener Dokumente, wie den Personalausweis oder Reisepass.

Mediation im Scheidungsfall

Wer eine einvernehmliche Scheidung bevorzugt und Streitigkeiten beilegen möchte, kann auf eine Mediation zurückgreifen. Während einer Scheidungsmediation können die Beteiligten ihre Standpunkte und Wünsche zum Beispiel zum Thema Kindesunterhalt oder Vermögensausgleich äußern. Das Ziel der Mediation ist es dann, eine faire Lösung für beide Ehegatten zu finden. Der Mediator selbst ist eine neutrale Person, die den Ehepartnern während der Lösungsfindung vermittelnd zur Seite steht. Ein Mediator für eine Scheidung ist häufig ausgebildeter Rechtsanwalt oder Sozialpädagoge.

Im Anschluss an eine erfolgreiche Mediation werden die Lösungen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten. Somit kann die Scheidung einvernehmlich und kostengünstig innerhalb eines Gerichtstermins mit einem gemeinsamen Anwalt erfolgen.

Die Kosten für eine Scheidungsmediation belaufen sich meist auf 150 bis 300 Euro pro Stunde. Dieser Betrag mag im ersten Moment hoch erscheinen. Im Vergleich zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten um Scheidungsfolgeansprüche, ist er jedoch vergleichsweise gering.

Mediation ersetzt keinen Gerichtstermin:

Eine Mediation bei einer Scheidung ist nicht verpflichtend und ersetzt auch kein Gerichtsverfahren. Nur ein Gericht kann in Deutschland eine Scheidung vollziehen. Sie kann jedoch mehrere Verfahrensinstanzen verhindern.

Ehe-Rechtsschutz

Wer eine Scheidung erwägt, möchte sich häufig vorab über die eigenen rechtlichen Ansprüche sowie das gesamte Scheidungsverfahren informieren. Für eine anwaltliche Erstberatung kann in der Regel auf die Rechtsschutzversicherung mit Baustein Privatrechtsschutz zurückgegriffen werden. Die Versicherung trägt außerdem zumindest einen Teil der Kosten für ein Mediationsverfahren.

Einige Versicherer bieten außerdem optional den Zusatz Ehe-Rechtsschutz an. Dieser greift bei Angelegenheiten rund um eine Trennung, Scheidung und Scheidungsfolgenvereinbarung (etwa eine Vermögensaufteilung). Damit übernimmt der Ehe-Rechtsschutz je nach Tarif unter anderem einen Teil der Anwalts- und Gerichtskosten im Scheidungsverfahren. Die Rechtsschutzversicherung mit Scheidungs-Zusatz wird immer gemeinsam von beiden Partnern abgeschlossen. Deshalb kommt sie für die Kosten beider Parteien auf.

Da eine Scheidung sehr teuer werden kann, ist ein Ehe-Rechtsschutz sinnvoll. Dies trifft besonders auf nicht einvernehmliche Scheidungen zu, bei denen Rechtsstreitigkeiten oftmals in mehreren Gerichtsverhandlungen geklärt werden müssen.

Unterhaltsrechtsschutz

Für Kinder ist es häufig eine hohe emotionale Belastung, wenn sich die Eltern scheiden lassen. Daher sollten Unterhaltsansprüche möglichst schnell gelöst werden. Der Ehe-Rechtsschutz übernimmt die Kosten für rechtliche Streitigkeiten, die infolge einer Scheidung entstehen.

Kommt es in der Zeit nach einer Scheidung zu Konflikten rund um den Unterhalt und das Sorgerecht, greift der Ehe-Rechtsschutz nicht mehr. Wer über eine Erstberatung hinaus rechtliche Unterstützung benötigt, sollte auf eine private Rechtsschutzversicherung mit Unterhaltsrechtsschutz zurückgreifen. Dieser wird von vereinzelten Versicherern angeboten.

Tarife mit Unterhaltsrechtsschutz finden:

Um passende Tarife mit einem Unterhaltsrechtsschutz zu finden, können Sie im Rechtsschutz-Vergleich von CHECK24 einfach den Punkt „Unterhaltsrechtsschutz” unter „Wichtige Sonderleistungen” auswählen.

Der Unterhaltsrechtsschutz leistet beispielsweise dann, wenn ein Elternteil einen höheren Kindesunterhalt vom anderen Elternteil fordert, dieser aber nicht zahlen möchte. Unterhaltsfragen müssen jedoch nicht immer die Kinder betreffen. Müssen die Eltern etwa im Pflegeheim untergebracht werden, können Rechtsstreitigkeiten entstehen, wenn das Sozialamt die Unterbringungskosten einfordert.
Eine Rechtsschutzversicherung mit Unterhaltsrechtsschutz kann Ihnen dabei helfen, sich gegen entsprechende Forderungen zu wehren. Bei Abschluss sollte allerdings stets die Unterhaltsrechtsschutz-Wartezeit von einem Jahr bedacht werden.

Voraussetzungen für Scheidungs-Rechtsschutz

Die Kosten für eine Scheidung können einen enormen Betrag umfassen. Deshalb sind sie auch für Versicherer nicht günstig. Um einen Scheidungs-Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können, müssen daher folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Verheiratete Paare: Nur verheiratete Partner können den Ehe-Rechtsschutz abschließen.
  • Private Rechtsschutzversicherung: Für den Abschluss des Scheidungs-Rechtsschutzes muss eine private Rechtsschutzversicherung bestehen.
  • Wartezeit: Damit eine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Scheidung übernimmt, müssen mindestens drei Jahre Wartezeit seit Abschluss vergangen sein. Während der Wartezeit können keine Leistungen rund um den Ehe-Rechtsschutz in Anspruch genommen werden. Das bedeutet auch, dass Trennungen, die vor Abschluss des Scheidungs-Rechtsschutzes liegen nicht versichert sind. Deshalb gilt: Auch, wenn es unromantisch klingen mag, ein Ehe-Rechtsschutz muss schon vor möglichen Trennungsabsichten abgeschlossen werden.

Häufige Fragen zum Rechtsschutz bei einer Scheidung

  • Was zahlt eine Rechtsschutzversicherung im Falle einer Scheidung?

    Im Falle einer Scheidung kommt die private Rechtsschutzversicherung oftmals für die Kosten einer Erstberatung sowie eines Mediationsverfahrens auf.
    Anwalts- und Gerichtskosten werden zumindest teilweise übernommen, wenn zusätzlich der Baustein Ehe-Rechtsschutz abgeschlossen wurde.

  • Ist bei einer Scheidung eine Rechtsschutzversicherung nötig?

    Nein, bei einer Scheidung ist prinzipiell keine Rechtsschutzversicherung nötig. Anwalts- und Gerichtskosten können auch selbst gezahlt werden.
    Häufig gehen Eheleute jedoch im Streit auseinander. Dies kann zahlreiche Auseinandersetzungen um gemeinsame Kinder und/oder Vermögen zur Folge haben. Geht ein Scheidungsverfahren durch mehrere Gerichtsinstanzen, kann dies eine große finanzielle Belastung darstellen. Daher ist der Abschluss einer Scheidungs-Rechtsschutzversicherung sinnvoll.

  • Welches sind aktuell die besten Rechtsschutzversicherungen für den Fall einer Scheidung?

    Eine umfassende Ehe-Rechtsschutzversicherung übernimmt neben den Kosten für eine anwaltliche Beratung ebenfalls einen Teil der Gerichtskosten für Verhandlungen vor dem Familiengericht. Dies trifft allerdings nur auf wenige Tarife zu.

    Die besten Rechtsschutzversicherungen für den Fall einer Scheidung sind daher die Tarife „360 Grad” von Advocard sowie „Premium Flex” inklusive Eherecht der ARAG. Diese erstatten sowohl anteilig die Kosten einer Rechtsberatung als auch eine Scheidungs- und Scheidungsfolgesache vor Gericht.

      Advocard 360 Grad ARAG Premium Flex
    anwaltliche Erstberatung kostenlos kostenlos
    weiterführende Beratung bis zu 1.000 Euro bis zu 250 Euro
    Gerichtsverhandlungen max. 1.000 Euro je Streitpartei, insgesamt 2.000 Euro je Versicherungsfall bis zu 30.000 Euro je Versicherungsfall

     

  • Wie hoch ist die Wartezeit bei einer Ehe-Rechtsschutzversicherung?

    Die Wartezeit für eine Scheidungs-Rechtsschutzversicherung beträgt drei Jahre. Daher sollte die Versicherung frühzeitig abgeschlossen werden.

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 240 Tarifvarianten der Rechtsschutzversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß Paragraph 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 VVG weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

Sie schließen für Ihren bestehenden Rechtsfall ein Soforthilfe-Paket ab in Kombination mit einer passenden Rechtsschutzversicherung für zukünftige Fälle. 

Auszeichnung von Handelsblatt & ServiceValue

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