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Gerichtsverfahren bei Sorgerechtsstreitigkeiten und Unterhaltsfragen sind nicht regulär bei der Rechtsschutzversicherung mitversichert. Im Privatrechtsschutz enthalten ist jedoch ein Beratungs-Rechtsschutz im Lebenspartnerschafts-, Erb- und Familienrecht. Damit ist die reine Beratung beim Anwalt in den aufgelisteten Bereichen abgedeckt.
Vereinzelte Versicherer bieten einen optional abschließbaren Unterhaltsrechtsschutz zum Privatrechtsschutz an. Damit sind die Verhandlungskosten bei Unterhaltsstreitigkeiten abgedeckt.
Geleistet wird beispielsweise, wenn das Sozialamt von Ihnen die Kostenübernahme für den Altenheimplatz Ihrer Eltern fordert, ohne Ihre sonstigen finanziellen Belastungen angemessen zu berücksichtigen.
Ein weites Beispiel, wann der Unterhaltsrechtsschutz zum Tragen kommen würde: Ihr Sohn oder Ihre Tochter macht Unterhaltsansprüche für eine nicht erforderliche zweite Ausbildung geltend.
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