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Zurück aus der Babypause: Zugesagte Beförderung muss eingehalten werden

München, 7.9.2017 | 15:29 | kro

Eine zugesagte Beförderung mit entsprechend besserer Stelle muss eingehalten werden – auch wenn eine Babypause dazwischenkommt. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag entschieden.

Frau mit Baby in ArbeitAuch nach einer Babypause ist eine zugesagte Beförderung noch gültig.
Im verhandelten Fall wurde eine Beamtin befördert. Bevor sie die neue Stelle antreten konnte, ging sie jedoch in den Mutterschutz und die anschließende Elternzeit.

Bei ihrer Rückkehr ins Berufsleben war die zugesagte Führungsposition anderweitig besetzt. Sie wurde stattdessen auf ihre alte Position verwiesen. Die Frau fühlte sich dadurch als Mutter diskriminiert und zog vor Gericht.

Der Europäische Gerichtshof urteilte auf Anfrage des für den Fall zuständigen Verwaltungsgerichts Berlin nun zugunsten der Beamtin. Die für sie vorgesehene oder eine gleichwertige Stelle müsse auch nach längerer Abwesenheit noch verfügbar sein. Die Berliner Richter sollen nun sicherstellen, dass der Klägerin eine angemessene Position zugewiesen wird.

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