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München, 24.10.2014 | 12:53 | mtr
Sind am Gemeinschaftseigentum einer Immobilie Sanierungsarbeiten dringend durchzuführen, müssen sämtliche Eigentümer die Kosten dafür tragen. Das gilt auch dann, wenn einige Miteigentümer über keine finanziellen Rücklagen verfügen oder altersbedingt an einer Instandhaltung nicht interessiert sind. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am vergangenen Freitag entschieden. Jeder, der sich verweigert, sei schadensersatzpflichtig, urteilten die Richter.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.