Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Sie sind hier:

BGH-Urteil: Alle Wohneigentümer müssen für notwendige Sanierung zahlen

München, 24.10.2014 | 12:53 | mtr

Sind am Gemeinschaftseigentum einer Immobilie Sanierungsarbeiten dringend durchzuführen, müssen sämtliche Eigentümer die Kosten dafür tragen. Das gilt auch dann, wenn einige Miteigentümer über keine finanziellen Rücklagen verfügen oder altersbedingt an einer Instandhaltung nicht interessiert sind. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am vergangenen Freitag entschieden. Jeder, der sich verweigert, sei schadensersatzpflichtig, urteilten die Richter.

Ein Baugerüst umgibt den oberen Teil eines Hauses.BGH-Urteil: Ist eine Sanierung zwingend erforderlich, müssen alle Wohnungseigentümer die Kosten dafür tragen.
Im konkreten Fall ging es um ein Mehrfamilienhaus mit insgesamt drei Wohneinheiten in Keller, Erd- und Dachgeschoss. Der Keller war nachträglich vom damaligen Eigentümer zu einem Wohnraum umgebaut und unter Ausschluss einer Sachmängelhaftung weiterverkauft worden. Im Zuge der Bauarbeiten entstand jedoch ein schwerer Feuchtigkeitsschaden, sodass die neue Eigentümerin die Kellerwohnung nicht mehr bewohnen konnte. Zudem war durch den Umbau die gesamte Bausubstanz und somit das Gemeinschaftseigentum beschädigt worden.

Da sich der Eigentümer des Erd- und Dachgeschosses weigerte, für die nötige Sanierung zu zahlen, zog die Besitzerin des Kellerraums vor Gericht. Sie verlangte, dass sich alle Eigentümer anteilig an den Sanierungskosten für die Kellergeschosswohnung beteiligen und hierfür eine Sonderumlage von rund 54.500 Euro gebildet wird. Zudem forderte sie Schadensersatz, weil sich die Renovierung verzögerte. Das Amtsgericht Andernach gab der Klägerin in allen Punkt recht. Das Landgericht Koblenz hingegen hob das Urteil auf wies die Klage ab.

Nach Ansicht des Landgerichts war die „Opfergrenze“ der betagten und finanzschwachen Beklagten überschritten. Zudem könnten sie ihre Wohneinheiten auch ohne Sanierung problemlos nutzen. Dieser Argumentation konnte der BGH nicht folgen und bestätigte das Urteil aus erster Instanz. In der Pressemitteilung heißt: Sind Instandhaltungsmaßnahmen „zwingend erforderlich“, sind alle Eigentümer dazu verpflichtet die Kosten zu tragen – unabhängig von Alter und finanziell verfügbaren Mitteln.

Weitere Nachrichten zum Thema Rechtsschutzversicherung