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München, 23.1.2017 | 11:20 | kro
Wer seine Eigentumswohnung verkauft, muss sie ordentlich übergeben. Kothaufen vom Hund des Vorbesitzers im Garten müssen die neuen Eigentümer nicht hinnehmen – eigentlich. Wird der Mangel jedoch zu spät reklamiert, muss der Ex-Wohnungseigentümer nicht mehr dafür geradestehen. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München hervor.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.