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Urteil Verwaltungsgericht Berlin: Vermietung von Zweitwohnungen an Touristen zulässig

München, 9.8.2016 | 15:40 | che

Zweitwohnungen dürfen in Berlin künftig an Touristen vermietet werden. So lautet das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin. Mehrere Kläger waren gegen die Bezirksämter in Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow vor Gericht gezogen, als diese sich weigerten, eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zu erteilen.

Küche einer Zweitwohnung in BerlinZweitwohnungen dürfen Touristen als Ferienwohnungen angeboten werden.
Grundsätzlich ist es seit Mai aufgrund des knappen Wohnraums in Berlin nicht mehr erlaubt, Ferienwohnungen gewerblich anzubieten. Wer ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung trotzdem vermietet, widersetzt sich dem Zweckentfremdungsverbot und muss mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Auf dieses Verbot beriefen sich die Bezirksämter und wiesen den Antrag der Kläger auf eine Ausnahmeregelung ab. Die Eigentümer der Zweitwohnungen zogen daraufhin vor das Verwaltungsgericht, welches zu ihren Gunsten entschied.

Das Gericht argumentierte, dass die Zweitwohnungen in Abwesenheit der Eigentümer nicht als Wohnraum zur Verfügung ständen und somit ein Wohnraumverlust nicht eintrete. Da die Eigentümer ihre Zweitwohnungen tatsächlich beruflich nutzten und diese nicht missbräuchlich innehielten, spreche nichts dagegen, diese in Abwesenheit zu vermieten. Die Bezirksämter hätten demnach unrechtmäßig die Erteilung der Ausnahmeregelung verweigert.

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